Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen sich Angehörige nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit organisatorischen Fragen rund um das Erbe beschäftigen. Eine häufige Herausforderung: Vermögenswerte, die über die Jahre „in Vergessenheit“ geraten sind. Dazu gehören insbesondere alte Bankkonten, Depots oder Schließfächer – sogenannte nachrichtenlose Konten.
Nachrichtenlose Konten sind Bankverbindungen, bei denen über Jahrzehnte kein Kontakt mehr zur Bank bestand. Weder Ein- noch Auszahlungen, keine Post – nichts. Die Banken haben in diesen Fällen meist keine Möglichkeit, die Kontoinhaber oder deren Erben zu erreichen. Laut Schätzungen schlummern zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf solchen Konten in Deutschland.
Wird ein Konto über 30 Jahre hinweg nicht beansprucht, darf das Geld nach gesetzlicher Vorgabe von der Bank als Gewinn verbucht werden – es sei denn, die Erben melden sich vorher.
Erben oder beauftragte Personen (z. B. Anwälte, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger) können bei den wichtigsten Bankenverbänden in Deutschland Nachforschungen anstellen. Dafür müssen sie sich legitimieren – in der Regel durch einen Erbschein oder ein Testament mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift.
Bankengruppe | Ansprechpartner | E-Mail-Adresse | Gebührenhinweis |
Sparkassen | Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) | nachforschung@dsgv.de | Gebühren möglich (abhängig von Sparkasse) |
Volks- und Raiffeisenbanken | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) | www.bvr.de/Service/Kontonachforschung | Bis zu 500 € bei Anfrage an alle Genobank-Mitglieder |
Privatbanken | Bundesverband deutscher Banken (BdB) | nachforschung@bdb.de | Kostenlos
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Die Nachforschung nach vergessenen Konten kann sich lohnen – gerade wenn der Verstorbene über ein größeres Vermögen verfügte. Auch wenn der Aufwand je nach Bank variieren kann, ist es ein wichtiger Schritt, um den Nachlass vollständig zu erfassen.
Tipp: Es ist hilfreich, schon zu Lebzeiten eine Übersicht über eigene Bankverbindungen zu erstellen und gut aufzubewahren. So erleichtert man seinen Angehörigen den Umgang mit dem Nachlass erheblich.
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Ihr
Wolfgang Ruch