Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Rechnungsprüfung für Privatpatienten

logoDer Vorteil eines Privatpatienten gegenüber Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkasse ist u.a., dass diese für jede medizinische Behandlung eine Arztrechnung bekommen auf der die Diagnosen und die einzelnen Untersuchungen des Arztes stehen.

Der gesetzlich versicherte Patient hat darüber nur schwer einen Überblick, da alle Behandlungen direkt mit seiner Krankenkasse abgerechnet werden. Er hat seit einigen Jahren aber die Möglichkeit, sich von seinem Arzt eine Patientenquittung gem. §305 SGB V ausstellen zu lassen.

Gegenüber dem Arzt ist der Privatversicherte immer ein Selbstzahler und seine PKV „nur“ seine Rückversicherung. Die PKV kann nicht prüfen, ob die abgerechneten Behandlungen durchgeführt wurden und somit korrekt abgerechnet werden. Selbstverständlich prüft sie aber die Rechnung, ob die einzelnen Rechnungspositionen in dem versicherten PKV-Tarif eingeschlossen sind und kürzt ansonsten den Erstattungsbetrag.

Um jedoch die Arztrechnung zu überprüfen und ein besseres Verständnis für die Abrechnung zu erhalten, hat der PKV-Verband ein Onlinetool zur Überprüfung der Arztrechnung programmiert, welches ich meinen Kunden gerne vorstellen möchte.

Hier geht es zu dem Onlinetool zur Überprüfung der Arztrechnung.

Ihr
Wolfgang Ruch

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