Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Ab Oktober 2025: Darauf müssen Sie bei Banküberweisungen achten

Stellen Sie sich vor: Sie überweisen wie gewohnt Ihre Telefonrechnung – und plötzlich stoppt die Bank die Zahlung mit dem Hinweis: „Angaben stimmen nicht überein.“
Was ist passiert?

Ab dem 9. Oktober 2025 gibt es eine neue Vorschrift im europäischen Zahlungsverkehr: die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – Instant-Payment-Verordnung (EU) 2024/886 und betrifft alle SEPA-Überweisungen – egal ob Standard- oder Echtzeitüberweisung.) Damit will die EU Überweisungen sicherer machen – für Sie bedeutet das aber auch: Ein kleiner Tippfehler im Namen kann künftig große Wirkung haben.

Was genau passiert?

Ihre Bank prüft ab sofort bei jeder SEPA-Überweisung:

  • Passt die IBAN zum Namen?

  • Oder gibt es Abweichungen?

Und dann bekommen Sie sofort eine Rückmeldung:

  • ✅ Alles korrekt – die Überweisung läuft.

  • ⚠️ Kleine Unterschiede – Sie sollten nachschauen.

  • ❌ Keine Übereinstimmung – die Bank blockt die Zahlung.

  • ❓ Technisch nicht prüfbar – Sie müssen selbst aktiv werden.

Typische Stolperfallen im Alltag

Die meisten Probleme entstehen nicht durch Betrug, sondern durch ganz normale Abweichungen:

  • Auf der Rechnung steht „Müller GmbH“, im Bankkonto aber „Müller GmbH & Co. KG“.

  • Sie tippen „Wolfgang Rusch“ statt „Wolfgang Ruch“ – ein Buchstabe zu viel.

  • Oder Sie schreiben den Namen mal mit, mal ohne Komma: „Ruch, Wolfgang“ statt „Wolfgang Ruch“.

Früher hat das niemanden gestört – ab Oktober kann genau das den Zahlungsfluss unterbrechen.

Was bedeutet das für Sie?

Ganz einfach: Ihre Überweisungen brauchen mehr Genauigkeit.
Wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen, bleibt das Geld erst mal liegen. Das ist zwar ein wirksamer Schutz gegen Betrug, kann aber ärgerlich sein, wenn eine dringende Rechnung dadurch verspätet bezahlt wird.

So kommen Ihre Überweisungen trotzdem schnell an

Damit Sie nicht in Stress geraten:

  1. Namen exakt übernehmen – am besten per Copy & Paste von der Rechnung.

  2. Auf Zusätze achten – „e. V.“, „& Co. KG“ oder „UG“ sind entscheidend.

  3. Rückmeldungen der Bank ernst nehmen – lieber einmal nachschauen als später Mahngebühren riskieren.

  4. Im Zweifel beim Empfänger nachfragen – so klären Sie schnell, welche Schreibweise korrekt ist.

Fazit

Die neue Empfängerüberprüfung macht Überweisungen sicherer, aber auch genauer. Was früher durchging, wird künftig gestoppt. Wenn Sie Namen und IBAN sorgfältig übernehmen, bleibt alles wie gewohnt: Ihr Geld ist schnell, sicher und zuverlässig beim Empfänger.

Ihr
Wolfgang Ruch

Kommentare sind geschlossen.