„Der tut nichts, der will nur spielen!“ – diese Aussage von Hundebesitzern hat wohl jeder schon einmal gehört. Doch was ist, wenn einen der Hund dennoch beißt?
Gemäß § 833 BGB ist der Tierhalter zum Schadenersatz (Ausnahmen für Nutztiere beachten) verpflichtet. Wie im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach § 823 BGB ist die Haftpflicht für Schäden aus der Haltung von Haustieren in der Höhe nicht begrenzt. Werden Personen geschädigt und neben Schmerzensgeld auch ein Verdienstausfall oder Renten geltend gemacht, kann es unterm Strich für das Vermögen und die finanzielle Situation der Familie teuer werden.
Ich möchten Ihnen nachstehend 12 gute Gründe nennen warum Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen.
1. Versicherungspflicht für Hundehalter
Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, besteht eventuell eine Versicherungspflicht für Hunde. In anderen müssen nur sogenannte Kampfhunde versichert werden. In der Privathaftpflichtversicherung sind Hunde jedoch nicht mitversichert. Lediglich Kleintiere (z.B. Katzen) sind darüber abgesichert. Hier muss also eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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