2. Oktober 2024
von Wolfgang Ruch
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Achtung: Obwohl im September der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums diese Zahlen für 2025 veröffentlicht hat, gibt es in diesem Jahr Ärger aus dem Bundesfinanzministerium. Minster Lindner hat Widerspruch angekündigt, da durch die massive Anhebung der Beitragsgrenzen eine Mehrbelastung für Angestellte oberhalb der bisherigen Beitragsgrenzen erfolgt. Schauen wir mal, wie es ausgeht und ob die bisherige Berechnungsformel für die Zukunft geändert wird.
Wie fast jährlich ändern sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Zahlen wurden kürzlich aus dem Referentenentwurf veröffentlicht und werden zum Jahresende von Kabinett verabschiedet:
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2025: 66.150,- Euro (5.512,50 € mtl.)
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV 2025: 73.800,- Euro (6.150,- € mtl.)
Nur, was heißt das für den einzelnen?
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