Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt rum! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten betroffenen schaffen das auch.
Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt einmal das Thema Versicherung und Absicherung einmal zu besprechen.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden rund 25% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
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