Viele Bauherren und Käufer wundern sich: Die Immobilienfinanzierung ist abgeschlossen, das Geld längst ausgezahlt – und dann kündigt sich ein externer Gutachter an, um das Objekt zu fotografieren. Vielleicht fragen Sie sich in diesem Moment, ob die Bank Ihnen etwa nicht glaubt, dass das Haus existiert oder wie vereinbart gebaut wurde. Diese Sorge ist unbegründet. In Wahrheit steckt hinter dieser Maßnahme eine gesetzliche Verpflichtung der Bank, die auf Vorgaben der Bankenaufsicht basiert.
Die Pflicht zur Wertermittlung – kein Misstrauen, sondern Gesetz
Jede Bank ist dazu verpflichtet, den sogenannten „Beleihungswert“ der finanzierten Immobilie zu ermitteln. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Finanzierung und dient der Bank zur Absicherung ihres Kreditrisikos. Das betrifft nicht nur den Zeitpunkt der Kreditvergabe, sondern auch die Überprüfung des Objekts nach Auszahlung des Darlehens – insbesondere bei höheren Darlehenssummen.
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