Die Investmentsteuerreform ist vor schon vor einigen Jahren zum 1.1.2018 in Kraft getreten und hat u.a. dafür gesorgt, das die steuerfreien Investmentfonds (Altbestand von vor 2009) ihren Steuervorteil verlieren (Hier habe ich darüber berichtet).
Mit der Investmentsteuerreform wurde auch die Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds eingeführt. Diese wird seit 2019 erstmals angewendet und wird bei vielen Fondsanlegern zu Abbuchungen wegen „Fondsbesteuerung“ auf dem Giro- oder Verrechnungskonto führen.
Der Bundesverband Investment (BVI) hat ein Erklärvideo zum Thema bereitgestellt
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