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Erbfall: Was jetzt wichtig ist – und warum Vorsorge Gold wert ist

Ein Todesfall trifft Familien fast immer unvorbereitet. Und selbst wenn man ahnt, dass es irgendwann passieren wird, ist die Situation emotional so belastend, dass viele erst einmal nur „funktionieren“. Trauer, Schock, Organisation, Papierkram und plötzlich auch noch rechtliche Fragen – alles gleichzeitig. Genau deshalb ist es hilfreich, zumindest grob zu wissen, was im Erbfall auf Angehörige zukommt und wo die größten Stolpersteine liegen.

Denn direkt nach einem Todesfall beginnt nicht nur die Phase des Abschieds, sondern auch eine Reihe ganz praktischer Aufgaben. Es müssen Dokumente beschafft werden, Behörden informiert werden, Versicherungen angeschrieben werden, und häufig steht auch die Frage im Raum: Wer organisiert die Beerdigung und wer bezahlt sie eigentlich?

Bestattungskosten: ein unterschätztes Thema

Die Kosten für eine Bestattung werden oft unterschätzt. Je nach Art der Beisetzung und Umfang der Leistungen kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Und auch wenn viele glauben, dass „der Nachlass das schon irgendwie regelt“, ist das nicht immer so.

Reicht der Nachlass nicht aus oder ist kurzfristig kein Zugriff möglich, kann die Kostenfrage sehr unangenehm werden. Denn grundsätzlich gilt: Erben haften in der Regel auch für diese Ausgaben. Und wer das Erbe ausschlägt, ist nicht automatisch aus dem Schneider – je nach Situation können auch weiter entfernte Angehörige in die Pflicht genommen werden.

Aus meiner Sicht ist das ein Punkt, den viele Familien im Alltag verdrängen. Dabei wäre es oft recht leicht lösbar, zum Beispiel über eine gezielte finanzielle Vorsorge. Das entlastet Angehörige nicht nur finanziell, sondern auch emotional.

Testament gefunden? Dann bitte nicht in die Schublade legen

Was viele nicht wissen: Wer ein Testament findet, darf es nicht einfach „aufbewahren“ oder erst einmal in der Familie herumreichen. Es muss zeitnah beim Nachlassgericht abgegeben werden. Dort wird es offiziell eröffnet, und erst danach ist klar, wer nach dem letzten Willen als Erbe vorgesehen ist.

Ein weiteres Problem in der Praxis: handgeschriebene Testamente, die zwar existieren, aber im Ernstfall keiner findet. Dann greift am Ende doch die gesetzliche Erbfolge – und das ist nicht immer das, was der Verstorbene gewollt hätte.

Gesetzliche Erbfolge: fair, aber oft nicht passend

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, entscheidet automatisch das Gesetz. Dann erben nur bestimmte Personengruppen in einer festen Reihenfolge: Ehepartner sowie Verwandte (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister usw.). Schritt für Schritt nach Nähe des Verwandtschaftsgrades.

Das führt in vielen Fällen zu Überraschungen. Besonders häufig passiert es bei Paaren, die nicht verheiratet sind: Selbst wenn man jahrzehntelang zusammenlebt, gemeinsam wohnt, vielleicht sogar finanziell alles miteinander geteilt hat – ohne Testament gibt es keinen automatischen Erbanspruch. Das ist hart, aber rechtlich eindeutig.

Auch Stiefkinder oder Pflegekinder werden ohne besondere Regelung schnell übergangen, sofern keine rechtliche Gleichstellung (z. B. Adoption) erfolgt ist. Wer hier nicht bewusst plant, sorgt im Zweifel unbeabsichtigt für familiäre Konflikte.

Pflichtteil: der gesetzliche Mindestanspruch

Selbst mit Testament ist das Thema nicht automatisch erledigt. Denn bestimmte Angehörige können oft einen Pflichtteil verlangen. Dieser Pflichtteil ist keine „Beteiligung am Nachlass in Sachen“, sondern ein Geldanspruch gegenüber den Erben.

Der Pflichtteil kann schnell zu Konflikten führen – insbesondere dann, wenn Vermögen hauptsächlich in Immobilien steckt oder wenn Liquidität fehlt. Viele Erben sind dann gezwungen, Vermögen zu verkaufen oder Darlehen aufzunehmen, um Pflichtteilsforderungen zu bedienen.

Erbschaftsteuer: Der Staat „erbt“ oft mit

Neben dem Erbrecht spielt auch die Steuer eine große Rolle. Denn je nachdem, wer erbt, gelten unterschiedliche Freibeträge – und die Unterschiede sind enorm.

Ehepartner und Kinder haben vergleichsweise hohe Freibeträge. Schwieriger wird es bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteilen oder eben bei Personen, die nicht eng verwandt oder nicht verheiratet sind. Gerade Lebenspartner ohne Trauschein sind steuerlich oft deutlich schlechter gestellt – das kann schnell sehr teuer werden.

Wichtig ist auch: Steuerrecht und Erbrecht folgen nicht immer der gleichen Logik. Ein Beispiel: Stiefkinder können steuerlich begünstigt sein, aber erbrechtlich ohne Testament leer ausgehen. Genau solche „Schieflagen“ führen später zu Enttäuschung und Streit.

Vorsorge zu Lebzeiten: die beste Entlastung für Angehörige

Die gute Nachricht ist: Man kann sehr viel regeln, ohne es kompliziert zu machen. Wer rechtzeitig vorsorgt, sorgt nicht nur dafür, dass der eigene Wille umgesetzt wird – sondern erspart der Familie Stress, Streit und finanzielle Risiken.

Sinnvolle Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • ein klares, auffindbares Testament oder ein Erbvertrag

  • regelmäßige Überprüfung der Regelungen (z. B. nach Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Immobilienkauf)

  • gezielte Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge mehrfach zu nutzen

  • finanzielle Vorsorge für die Bestattung, damit Angehörige in den ersten Tagen nicht zusätzlich belastet werden

Gerade bei größeren Vermögen oder komplexeren Familienkonstellationen (Patchwork, Immobilien, unverheiratete Partnerschaften, Unternehmen) lohnt es sich, die Nachlassplanung einmal sauber zu strukturieren.

Fazit

Ein Erbfall ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation – er ist leider auch ein organisatorisches und rechtliches „Projekt mit Deadline“. Wer rechtzeitig vorsorgt, macht es seinen Angehörigen deutlich leichter.

Es geht dabei nicht darum, alles perfekt zu planen. Aber darum, typische Fehler zu vermeiden. Denn die Erfahrung zeigt: Die meisten Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlender Regelung.

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