Ob Kaffeemaschine, Bohrmaschine oder Computer: Alles, was einen Stecker hat, muss regelmäßig geprüft werden. Der sogenannte E-Check nach DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – und dient in erster Linie der Sicherheit.
Warum der E-Check so wichtig ist
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Brandschutz: Defekte Elektrik zählt zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben.
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Mitarbeiterschutz: Nur geprüfte Geräte minimieren die Gefahr von Stromunfällen.
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Haftungsschutz: Wer Prüfungen dokumentiert, schützt sich vor zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.
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Versicherungsschutz: Fehlende Prüfungen können im Schadensfall zu Kürzungen oder Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.
Ein Unternehmen, das hier spart, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zum E-Check ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der DGUV Vorschrift 3. Diese schreibt eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. Die Intervalle hängen von den Einsatzbedingungen ab und werden durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Was wird geprüft?
Geprüft werden alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Sie lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:
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Ortsveränderliche Betriebsmittel
– z. B. PCs, Drucker, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen. -
Ortsfeste Betriebsmittel
– z. B. Kühlschränke, Klimaanlagen. -
Nicht-stationäre Anlagen
– z. B. Baustellenanlagen oder „fliegende Bauten“. -
Stationäre Anlagen
– z. B. Gebäudeverkabelung, Sicherungskästen, Photovoltaikanlagen.
Fristen und Zuständigkeiten
Die Prüfintervalle sind klar geregelt:
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Ortsveränderliche Geräte: alle 6 Monate (auf Baustellen alle 3 Monate, in Büros max. alle 2 Jahre).
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Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre, in besonderen Betriebsstätten jährlich.
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Fehlerstrom-Schutzschalter: alle 6 Monate durch Betätigung der Prüftaste.
Wichtig: Nur Elektrofachkräfte oder speziell unterwiesene Personen dürfen diese Prüfungen durchführen.
Konsequenzen bei Verstößen
Unternehmen, die die Vorgaben ignorieren, handeln grob fahrlässig. Im schlimmsten Fall drohen:
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persönliche Haftung der Geschäftsführung,
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strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden,
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Versicherungskürzungen oder Leistungsverweigerung.
Fazit
Der E-Check ist weit mehr als ein bürokratischer Akt – er ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit. Wer die Fristen einhält, schützt Mitarbeiter, Betrieb und sich selbst.
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Ihr
Wolfgang Ruch