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Rentenversicherung – Warum der Versicherungsschein bei Ablauf so wichtig ist

Wenn eine Rentenversicherung ausläuft, wird der Versicherer immer darum bitten, den Original-Versicherungsschein vorzulegen. Viele Kunden fragen sich dann: „Wozu eigentlich, die Versicherung hat doch alle Daten elektronisch gespeichert?“
Der Hintergrund ist, dass der Versicherungsschein rechtlich gesehen die maßgebliche Urkunde über den Vertrag ist. Er dient als Beweis, dass der Vertrag existiert, und weist den Anspruchsberechtigten aus. Vergleichbar ist das mit einem klassischen Sparbuch oder einem alten Banksparbrief: Auch dort können Sie erst über Ihr Geld verfügen, wenn Sie das Originaldokument vorlegen.

Würde der Versicherer einfach so auszahlen, ohne die Police zurückzufordern, könnte theoretisch später noch jemand anderes mit der Urkunde Ansprüche stellen. Um dieses Risiko auszuschließen, verlangt der Versicherer die Rückgabe, bevor er eine Auszahlung vornimmt. Grundlage dafür ist das Versicherungsvertragsgesetz (§ 3 VVG), das dem Versicherer dieses Recht ausdrücklich einräumt. Die Vorlage des Versicherungsscheins ist also kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Schutzmechanismus – sowohl für Sie als Kunden als auch für den Versicherer.

Was geschieht, wenn der Versicherungsschein verloren gegangen ist?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Versicherungsschein nach vielen Jahren nicht mehr auffindbar ist. Schließlich liegen manche Policen jahrzehntelang in Ordnern, ziehen mehrmals mit um oder geraten schlicht in Vergessenheit. Geht die Police verloren, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie auf Ihre Leistung verzichten müssen.
Wichtig ist, dass Sie den Verlust umgehend bei der Versicherungsgesellschaft melden. In der Regel erhalten Sie dann ein Formular für eine sogenannte Verlustmeldung, in der Sie bestätigen, dass die Police nicht mehr in Ihrem Besitz ist und niemand anderes daraus Ansprüche geltend machen darf.
Je nach Gesellschaft reicht diese Erklärung aus, manchmal wird zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlang. Hintergrund ist auch hier der Schutz vor möglichem Missbrauch. Erst wenn der Versicherer sicher ist, dass keine Doppelansprüche entstehen können, erfolgt die Auszahlung. Das kann den Prozess etwas verzögern, am Ende aber wird selbstverständlich auch ohne Originalversicherungsschein geleistet.

Unser Tipp für Sie

Bewahren Sie Ihren Versicherungsschein gut auf – am besten zusammen mit den jährlichen Standmitteilungen und wichtigen Unterlagen zum Vertrag. So haben Sie alles griffbereit, wenn die Police zur Auszahlung fällig wird. Sollte das Dokument dennoch verloren gehen, bleibt die Auszahlung zwar gesichert, aber die Abwicklung wird durch zusätzliche Erklärungen etwas aufwendiger.
Mit der Vorlage des Originals hingegen geht alles deutlich schneller und unkomplizierter.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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