Sie haben ein Grundstück mit Haus und genießen den Garten bei tollem Sommerwetter. Leider geht man mit dem Eigentum auch verschiedene Verpflichtungen ein.
Anbei die aktuelle Rechtssprechung für Haus- und Grundbesitzer.
Schäden durch Bäume
Nach einer neusten Entscheidung des OLG Oldenburg (AZ 12 U7/17) kann von Privatleuten verlangt werden, dass sie in angemessenem zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung der in ihrem Eigentum stehenden Bäume durchführen müssen. Gemeint ist damit eine Sichtprüfung für einen Laien erkennbarer Probleme, wie beispielsweise abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall. Nur wenn nach einer solchen Prüfung Probleme erkannt werden, muss ein Baufachmann hinzugezogen werden.
Hinweis: Ich würde empfehlen, 1x jährlich eine Sichtprüfung der Bäume zu machen und als Nachweis jeweils ein Foto des Baumes. Diese können meine Kunden gerne per e-mail an mich senden. Sollte es einmal zum Streitfall kommen, kann ich als Zeuge aussagen, dass ich an einem bestimmten Datum eine e-mail mit dem Hinweis der durchgeführten Baumbesichtigung erhalten habe. Ein recht guter Beweis und wesentlich besser, wenn man das nur selber behaupten kann…
Neue Verordnung für Heizöltanks
Für Eigentümer von Ölheizungen mit einem Baujahr vor 1985 gilt ab August 2017 eine veränderte Kontrollpflicht. Von diesem Monat an müssen sie jedes Jahr den sogenannten Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann überprüfen lassen.
Grund ist eine kürzlich beschlossene Erweiterung der sogenannten Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe, kurz TRwS 791.
Hinweis: Bitte bei der jährlichen Wartung auf die Durchführung dieser Kontrolle achten.
Sie haben weitere Fragen?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr Wolfgang Ruch