Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Halloween aus versicherungsrechtlicher Sicht

18-halloweenAm 31.10. ist es wieder soweit. Kinder ziehen geschminkt und verkleidet in Gruppen durch die Straße und klopfen an Haustüren und bitten mit dem Spruch „Gib mir süßes, sonst gibt´s Saures“ um Süßigkeiten. Je nach Alter der Kinder im Beisein der Eltern oder alleine als Gruppe.

Während es bei den kleinen Kindern einfach recht süß ist und mehr als Event für Süßigkeitenspender und Familien zu verstehen ist, kann es bei den Jugendlichen schon recht belästigend werden.

Denn, wer keine oder zu wenig Süßigkeiten gibt, wird ja dem Brauch nach bestraft. Das kann (harmlose Variante) Zahnpasta auf der Türklinke sein, oder (heftige Variante) Farbbomben gegen die Hauswand und andere Sachbeschädigungen.

Entscheidend ist hier, dass diese Handlungen nicht mehr unter die Privathaftpflichtversicherung des Jugendlichen fallen, da diese Handlungen (wenn vielleicht auch mit Gruppenzwang) weder fahrlässig oder grob fahrlässig vollzogen wurden, sondern ganz klar vorsätzlich. Da greift eben keine Versicherung und nur ein tiefer Griff in das Portemonnaie kann die Beschädigungen wieder beseitigen. In der Hoffnung, dass alles ohne Polizei geregelt werden kann.

Daher sollten Eltern ihre Kinder vor dem Losziehen über die Konsequenzen von Sachbeschädigungen aufklären, auch wenn diese möglicherweise ein alter Brauch sind.

Ich wünsche einen angenehmen Abend und immer genügend Süßigkeiten für die klingelnden Kinder.

Ihr
Wolfgang Ruch

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