Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausrat – Kellereinbruch – Regulierung mit Best-Leistungs-Garantie

Bei meinem Kunden kam es zu einem Kellereinbruch (neben einigen Nachbarkellern) im Mehrfamilienhaus. Die Polizei wurde verständigt und der Einbruch zur Anzeige gebracht. Der Kunde war vor einigen Jahren meiner Empfehlung gefolgt und hat neben dem Inhalt der Wohnung auch den Kellerinhalt fotografiert. So konnte er neben der Aufstellung der gestohlenen Dinge auch Fotos und teilweise Kaufbelege vorlegen. Eigentlich eine sehr gute Ausgangslage bei einem finanziellen Schaden von ca. 2.500,- Euro.

Der Kunde ist begeisterter Motorradfahrer und tunend selber an seiner Maschine ein wenig. U.a hat er sich einen neuen Auspuff besorgt und den alten ordentlich im Keller verstaut.

Leider steht im Bedingungswerk:
D.h. ein eingelagerter Auspuff ist in der Hausrat nicht versichert. In der Teilkasko des Motorrades aber auch nicht, da der nicht montiert war. Leider kostet alleine dieser Auspuff ca. 1.180,- Euro und dazu kommen noch ein paar Lenkergriffe. Diese beiden Dinge zusammen machten den Großteil des Hausratschadens aus.

Fazit: Aus diesem Vertrag kann es aufgrund der Bedingungen leider keine Entschädigung geben.

Der Kunde hat aber vor ein paar Jahren den Vertrag um den Zusatzbaustein „Best-Leistungs-Garantie“ aufgestockt. Dazu heißt es:

Jetzt war es nur noch meine Aufgabe, einen Hausratversicherer zu finden, der diesen Auspuff versichert hätte. Es hat etwas gedauert, aber ich habe ihn gefunden…
Nach dem Hinweis auf dieses Bedingungswerk hat der Hausratversicherer anstandslos die 1.180,- Euro für den gestohlenen Auspuff an den Kunden überwiesen.

Fazit: Best-Leistungs-Garantie – ein Zusatz, der sehr empfehlenswert ist.

Sie haben Fragen zu diesem Baustein oder möchten wissen, ob Ihre Hausrat diesen Baustein bereits versichert hat?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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