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Kfz Versicherung – Überraschungen in den Versicherungsbedingungen

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Der Preiskampf in der Kfz Versicherung unter den Versicherungsgesellschaften ist immens. Nicht wenige Gesellschaften verdienen in dieser Sparte kein Geld mehr und zahlen regelrecht drauf. Innerhalb der Versicherungsgruppe wird dieses Minus dann durch andere Sparten ausgeglichen, wofür der Kfz Bereich der vertriebliche Türöffner war.

Gab es früher einen Kfz Tarif mit der Unterscheidung in der jährlichen Fahrleistung, keine Fahrer unter 25 oder den nächtlichen Abstellplatz, sind heute unzählige Detailabfragen dazugekommen, um einen exakten Beitrag zu errechnen. Sollte während eines Jahres eine der vertraglichen Bedingungen nicht mehr eingehalten werden, besteht teilweise bei der Vollkasko / Teilkasko kein Versicherungsschutz mehr, oder es werden erhebliche Beitragszuschläge verlangt.

Zusätzlich unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen in kleinen, aber entscheidenden Punkten z.B. in der Rückstufung nach einem Schadensfall.

Wird ein Versicherungsnehmer mit seinem Kfz z.B. in die Schadenfreiheitsklasse 13 eingestuft und hat einen Vollkaskoschaden wird er im nächsten Kalenderjahr in die SF 5 zurückgestuft. Ein wahrlich großer Sprung. Es gibt aber auch Gesellschaften, die eine noch schlechtere Einstufung vornehmen.
Auf diesem Wege holen sich Versicherungsgesellschaften von den schadenträchtigen Kunden ihr Geld wieder zurück.

Einen ganz besonderen Clou hat sich jetzt die Barmenia Kfz Versicherung ausgedacht. Normalerweise gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Hochstufung nach einem Schaden und keine Runterstufung, wenn man schadenfrei ist. Es wird immer der 100% Beitrag bezahlt.

Die Barmenia geht hier neue Wege und hat in ihren Versicherungsbedingungen folgendes geregelt:

1.13 Zuschlag bei mehreren Teilkaskoschäden
Sind innerhalb von drei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren zwei oder mehr Schäden gemeldet
worden, für die im Rahmen der Teilkaskoversicherung
Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet
wurden, wird ab der nächsten Hauptfälligkeit ein
Zuschlag auf den Beitrag für die Kaskoversicherung
erhoben.
Nicht berücksichtigt werden Schäden, für die Rückstellungen
für das Schadenereignis in den drei auf die
Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufgelöst
wurden, ohne dass eine Entschädigung geleistet wurde.
Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Anzahl
der Teilkaksoschäden und der Art der bestehenden
Kasko-versicherung (Voll- oder Teilkaksoversicherung):

(Anmerkung: die Rechtschreibfehler sind 1:1 aus den Bedingungen übernommen…:-)

Barmenia Kfz – Auszug aus den Kfz Bedingungen

Barmenia Kfz – Auszug aus den Kfz Bedingungen

Eine böse Überraschung für Kunden, die das betrifft, da dies nicht marktüblich ist. Da diese Regelung ganz offen in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist, hätte der Verbraucher die Chance davon Kenntnis zu erlangen, zumal er ja vor Abschluss der Versicherung die Bedingungen ausgehängt bekommen haben muss. Die Bedingungen sind übrigens die Hefte oder pdf Dateien mit 50 bis 120 Seiten, die kein Kunde je gelesen hat…

Wer übrigens den Spezialtarif der Barmenia abgeschlossen hat (noch ein wenig billiger) freut sich schon nach 1 Teilkaskoschaden über den Zuschlag in der Vollkasko und Teilkasko im Folgejahr.

Barmenia Kfz - Auszug aus den Kfz Bedingungen

Barmenia Kfz – Auszug aus den Kfz Bedingungen

Da hilft nur noch rechtzeitiges kündigen und den Versicherer wechseln, denn die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko wird nicht belastet. Wobei, mal schauen, wann ein Versicherer auf diese Idee kommt.

Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Versicherungsmakler zu haben, der so masochistisch veranlagt ist und diese Texte liest und seine Kunden darüber aufklärt.

Denn manchmal kann eine billige Versicherung recht teuer werden.

Sie haben Fragen zu Ihrer Versicherung?
Schreiben Sie eine e-mail oder rufen Sie an.

Ihr
Wolfgang Ruch

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