Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen

LBS_2998_web300x0Viele meiner Kunden haben noch aus alten Zeiten Bausparverträge, die sie für ihre Vermögenswirksamen Leistungen oder als Notfallreserve genutzt haben. Vor einigen Jahren gab es im Markt Zinsen von 4% und mehr für solche Verträge. Heute wäre das eine absolute Traumrendite.

Die Bausparkassen können diese Renditen natürlich nicht mehr erzielen und zahlen bei diesen Kunden entsprechend drauf. Man hat daher in den letzten Jahren angefangen, die gut verzinsten Bausparverträge der Kunden mit den unterschiedlichen Argumenten zu kündigen.

Inzwischen rechtskräftig und allgemeingültig ist es, dass eine Bausparkasse den Vertrag kündigen kann, wenn das Guthaben höher als die Bausparsumme ist. (Das kann ich auch verstehen.)

Heute hat der BGH entschieden, dass die Bausparkasse den Bausparvertrag auch 10 Jahre, nachdem der Vertrag zuteilungsreif ist, kündigen darf. (Urteile vom 21. Februar 2017 – XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) – (Das ist für mich nicht mehr klar nachvollziehbar.)

Da diese Frage jetzt aber höchstrichterlich entschieden ist, wird es wohl in den nächsten Jahren eine regelrechte Kündigungswelle von alten Bausparverträgen geben.

Wenn es Fragen dazu gibt, einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

Nachtrag 22.2.2017: Da es einige Nachfragen zu diesem Thema gab. Hier noch einmal eine Klarstellung.
Es kommt nicht darauf an, wie alt der Bausparvertrag ist. Die 10 Jahresfrist beginnt in dem Moment, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und man theoretisch ein Darlehen abfordern könnte. (Das ist i.d.R., wenn 50% der Bausparsumme bespart sind)
Auf jeden Fall gibt es keinen Handlungsbedarf. Einfach warten, bis der Vertrag von der Bausparkasse gekündigt wird und sich bis dahin an den hohen Zinsen erfreuen.

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