Kennen Sie die Quotenvorrechtsregelung in der Kfz-Versicherung? Falls nicht, dann sollten Sie weiterlesen. Es kann wichtig für Ihren nächsten Kfz Schadensfall werden.
Verkehrsunfall ist nicht gleich Verkehrsunfall! Oftmals ist nicht ein Betroffener als der Verursacher auszumachen, sondern die Verantwortung wird zwischen den Betroffenen aufgeteilt. Wenn Ihr Kunde nun neben der Haftpflicht auch über eine Vollkaskoversicherung verfügt, dann stellt sich die Frage: Welcher Versicherer wird in Anspruch genommen? Die (kunden-) eigene Vollkaskoversicherung oder die Haftpflicht des Unfallgegners?
Es gibt aber noch eine dritte Option, welche meist die sinnvollste Variante darstellt: die Abrechnung nach dem Quotenvorrecht.
Das Quotenvorrecht ist ein Prinzip in der Kraftfahrt-Versicherung, das den Versicherungsnehmer schützt, wenn er einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten hat und gleichzeitig auch eine eigene Teilschuld besteht, somit also eine Schuldteilung vorliegt. Durch die Inanspruchnahme beider Versicherungen bekommt der Versicherungsnehmer als Unfallbeteiligter häufig mehr Versicherungsleistung, als wenn nur eine der beiden Versicherungen in Anspruch genommen wird.
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