Früher wurden Drohnen mit teuren, hochtechnisierten Fluggeräten des Militärs assoziiert. Heutzutage haben die kleinen Quadrokopter (umgangssprachlich Drohne genannt) schon längst Einzug gehalten in Hobbysammlungen oder sogar in Kinderzimmern. Erstmals bot sich so jedem die Möglichkeit, selbst Luftbilder zu machen und die Gegend von oben zu erkunden. Doch nicht alles Gute kommt von oben: sei es die verbotswidrige Aufnahme anderer Menschen und damit die Verletzung derer Rechte oder gar die Schädigung von Gesundheit oder Eigentum anderer durch Anprall oder Absturz einer Drohne.
Die EU hat mit Wirkung zum 01.01.2021 eine neue Drohnenverordnung verabschiedet. Diese klassifiziert die Drohnen nun in 5 Risikoklassen (C0-C4, abhängig von Leistung, Gewicht etc.). Die Nutzung ist in drei Szenarien aufgeteilt: Open, Specific und Certified, wobei für die meisten Nutzer allenfalls das erstere Open-Szenario interessant ist, da sich hier die üblichen Hobbyflieger wiederfinden. Das Open-Szenario ist wiederum erneut in drei Fälle unterteilt – Sie merken, sehr kompliziert. Hinzu kommen je nach Klasse verschiedene Auflagen, Restriktionen und Verbote.
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