Aufgrund der aktuellen Situation und verstärkten telefonischen Nachfragen, möchte ich mit diesem Blogbeitrag versuchen, die häufigsten Fragen zum Coronavirus und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz für Sie zu klären:
Reiseversicherung: Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus über die Reiserücktritts‐ bzw. Reiseabbruchversicherung nicht versichert. Auch in der Stornokostenversicherung ist die Angst vor etwas, das eventuell eintreten könnte, nicht versicherbar. Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn der Verbraucher eine Reise in ein Krisengebiet wie China gebucht hat – unabhängig davon, ob eine offizielle Reisewarnung besteht oder nicht. Sollte man im Vorfeld der Reise jedoch tatsächlich an dem Virus erkranken, greift die Reiserücktrittversicherung und man kann von der Reise zurücktreten. Das gilt jedoch nicht, wenn das Virus als Pandemie eingestuft werden sollte. Die Pandemie ist ein Ausschlusskriterium und der Versicherungsschutz entfällt (Ausschlusstatbestand).
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