Die Ausgaben für die freiwillige gesetzliche (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) stellen mit mehreren hundert Euro jeden Monat einen der größten Posten in der Liste der festen Kosten dar. Dennoch kann es Sinn machen diese nicht nur monatlich, sondern weit im Voraus zu zahlen und damit mehrere Tausend Euro vorab an seinen Versicherer oder die Krankenkasse zu überweisen.
Ein ganz legaler Steuertick bring eine massive Ersparnis und daher um ein Vielfaches mehr als die derzeit mageren Zinsen bei Geldanlagen. Zudem ist es eine völlig risikolose Variante aus dem eigenen Geld etwas mehr zu machen.
Der Grund in dieser Möglichkeit liegt im Einkommensteuergesetz. Seit dem Jahr 2010 lassen sich die Beiträge für die Krankenversicherung teilweise von der Steuer absetzen bzw. werden als Sonderausgaben angesetzt. Dabei werden nicht 100% der Beiträge berücksichtigt, sondern je nach Vertrag etwas um die 70-80%, denn der Gesetzgeber lässt nur die Ausgaben steuermindernd zu, welche der so genannten Basisabsicherung entsprechen. Wer also Wahlleistungen für privatärztliche Behandlung versichert hat, der kann diese genau so wenig absetzen, wie Leistungen für Naturheilverfahren oder weitere Extras. Der Versicherer weist aber den Anteil des Beitrages extra aus, welcher der Basisabsicherung entspricht.
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