Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

PKV – Beitragsentlastung im Alter

Die private Krankenversicherung bietet heute hervorragende Möglichkeiten zu einem oft guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Doch wie lässt sich auch im Alter eine gute Prämie erreichen? Eine sehr wirkungsvolle Möglichkeit ist der Beitragsentlastungstarif auch Altersentlastungstarif genannt. In unserem neuen Infofilm erklären wir kurz und verständlich, was es damit auf sich hat:


Viele private Krankenversicherungen bieten Einsteigern gleich diese Art Sparvertrag fürs Alter mit an. Er läßt sich aber auch noch später zusätzlich in den Vertrag einbauen. Über diesen Zusatzbaustein lässt sich der Beitrag ab dem Rentenalter um einen zuvor vereinbarten Betrag verringern.
Zunächst zahlen Sie zwar einen laufenden Mehrbeitrag, dafür garantiert jedoch der Versicherer die Ermäßigung der Prämie um den von Ihnen festgelegten Betrag im Alter. Somit wird also zusätzliches Kapital aufgebaut und kann ab einem vereinbartem Alter in Form einer lebenslangen Sparmaßnahme zur Absenkung des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages genutzt werden. Das Alter ab wann die Beitragsreduzierung wirksam wird, ist unterschiedlich geregelt und kann zum Teil individuell vereinbart werden.

Vorteile für den Versicherungsnehmer:

  • Der Versicherungsnehmer kann seinen Arbeitgeber an den Vorsorgeaufwendungen beteiligen und zahlt somit nur die Hälfte, wenn der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht erreicht wurde.
  • In der Regel ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
  •  Gezahlter Beitrag kann teilweise steuerlich abgesetzt werden.
  •  Die Minderung des Beitrags im Alter ist ebenfalls steuerfrei, da die Ersparnis direkt von dem Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird.

Teilweise muss der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif weiter gezahlt werden, auch wenn die Entlastung stattfindet. Hier kann die Höhe des zu zahlenden Beitrages je nach Tarif variieren.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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