Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Privathaftpflicht – die wichtigste Versicherung

Unzweifelhaft ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt mich vor Ansprüchen Dritter, wenn mal etwas passiert.

Denn, in §823 BGB ist folgendes geregelt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das Problem dabei: Es gibt im Gesetz keine Summenbegrenzung. Daher sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch sein und aus meiner Sicht auf keinen Fall kleiner 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.

Soweit kein Problem. Das schaffen noch viele Gesellschaften. Jetzt kommt aber der Blick in die Versicherungsbedingungen (Das sind die 50 Seiten Kleingedrucktes, die fast nie ein Kunde liest, aber die über die Leistung oder die Nichtleistung der Gesellschaft im Schadensfall unterscheiden können.)

Daher sollte geklärt werden, ob folgende Punkte versichert sind:

a) Handelt es sich um einen Single oder Familienvertrag? Sind ggf. meine volljährigen Kinder noch mitversichert, oder brauchen die eine eigene Haftpflicht?

b) Besteht eine Ausfalldeckung? (Es ist ja toll, wenn Sie eine Haftpflicht haben und von Ihnen verursachte Schäden erstattet werden. Was ist nur, wenn Sie einen Schaden erleiden und der Schädiger hat keine Haftpflicht? O.K. er muss dann ggf. Insolvenz anmelden. Das gibt bei Ihnen aber auch keinen finanziellen Ausgleich. Eine Ausfalldeckung übernimmt in solch einem Fall Ihren Schaden! – Da laut aktueller Statistik nut 70% der Deutschen eine Haftpflichtversicherung haben, nötiger denn je.)

c) Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kinder bis 7 Jahren (im Straßenverkehr bis 10 Jahren) haften nicht für das, was sie anstellen. Dafür aber ggf. die Eltern, wen sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das gibt im Schadensfall immer Diskussionen, da der Schaden beim Nachbarn natürlich wegen dem Nachbarschaftsverhältnis erstattet werden soll, aber die Versicherung rechtlich korrekt sagt, dass keine Ersatzpflicht eingetreten ist. Einen Zusatzbaustein für deliktunfähige Kinder hilft da ab und der Schaden wird beim Verschulden des Kindes erstattet.

Anbei ein nettes Beispiel für dieses Problem:

Und es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Fragestellungen bei der Auswahl des geeigneten Haftpflichtversicherers.
So kann es u.a. folgende Einschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung geben:

– Abhandenkommen fremder Sachen?
– An – und Umbaumaßnahmen an eigenen Immobilien (Bauherrenhaftpflicht)
– Auslandsaufenthalte innerhalb / außerhalb Europas?
– Allmählichkeitsschäden?
– Regressansprüche von SV-Trägern bei nicht verheirateten Paaren ?
– Schäden gegenüber dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen (inkl. Praktika, Berufsschulunterricht o.ä.)
– Schäden im Rahmen einer ehrenamtlicher Tätigkeiten
– Internetnutzung/ Datenaustausch im privaten Bereich?
– Gefälligkeitsschäden/ Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen?
– Verlust privater fremder Schlüssel/ Codekarten o.ä.?
– Verlust beruflicher Schlüssel/ Codekarten  o.ä.?
– Gelegentliches Hüten fremder Tiere (z.B. Hunde)?
– Privat gehaltene wilde Tiere (z.B. Schlangen, Schildkröten, Skorpione, Spinnen)?
– Fremde Pferde / Fuhrwerke?
– Miet-, Leih-, Pacht-, Nießbrauchsachschäden?
– Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilie? (Grundbesitzerhaftpflicht)
– Teilnahme an und Training für Sport- und Wettkampfveranstaltungen?
– Vermietete Immobilie (Grundbesitzerhaftpflicht)
– Vorsorgedeckung (Umfang und Höhe)?
– Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch?
– Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen?

Nicht jede Gesellschaft bietet jeden Einschluss und nicht jeder benötigt jeden Einschluss.

Leider wird bei Jahresbeiträgen zwischen 45,- Euro und 120,- Euro häufig zu wenig hinterfragt, dabei ist dies die wichtigste Versicherung überhaupt, da sie das eigene Vermögen und damit die eigene Altersvorsorge absichert.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie fragen haben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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