Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:
Hans-Peter T. möchte dieses Mal zu Weihnachten alles richtig machen. In den letzten Jahren hat er für seine geliebte Luise nie ein vernünftiges und schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. Immer ist er erst auf den letzten Drücker losgezogen und hat dann das falsche Geschenk erwischt. Luise hat zwar nie etwas gesagt, aber glücklich sah sie auch nicht aus. Deshalb soll dieses Jahr alles anders werden, Luise wird strahlen!
Schon im November geht Hans-Peter T. in das Juweliergeschäft von Jens G. und sucht nach einem wunderschönen Ensemble aus Gold mit echten großen Edelsteinen. Ein Collier, Ohrringe, ein Ring und ein Armreif sollen es sein. Jens G. wittert ein gutes Geschäft: Er könnte da etwas Individuelles anfertigen. Hans-Peter T. ist von dem Entwurf sehr angetan – vom Preis allerdings weniger: über 10.000,- €! Aber es soll etwas Besonderes sein, seine Luise ist ihm das ganz und gar wert.
Und so verläuft das Weihnachtsfest wunderbar. Luise strahlt mit ihrem neuen Ensemble um die Wette. Hans-Peter T. ist glücklich. Es sind die schönsten Festtage seit langer Zeit.
Doch leider währt die Freude nur kurz. Beim Besuch des Neujahrskonzertes löst sich der größte Stein aus dem Collier. Am nächsten Werktag macht sich Hans-Peter T. auf den Weg zum Juwelier, doch hat er wegen Urlaub geschlossen. So bringt Hans-Peter T. das Collier zu einem anderen Juwelier. Dieser beäugt die Steine misstrauisch, sie seien seiner Meinung nach synthetisch. Er sei sich da ganz sicher und ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Da fällt Hans-Peter T. aus allen Wolken.
Nach der Urlaubsrückkehr von Jens G. stürmt Hans-Peter T. wütend in dessen Juwelierladen. Jens G. beteuert die Echtheit der Steine. Er habe doch selbst sehr viel dafür bezahlt. Nein, zurücknehmen werde er das Ensemble natürlich nicht und andere Steine werde er auch nicht einsetzen. Daraufhin schaltet Hans-Peter T. einen Anwalt ein.
Da Jens G. weiterhin alle gegen ihn erhobenen Ansprüche verweigert, erhebt der Anwalt Klage auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Ensembles. Ein Gutachter wird vom Gericht beauftragt, die Steine zu prüfen. Dieser bestätigt, dass zumindest einige Steine synthetisch sind. Jens G. wehrt sich weiter mit Händen und Füßen, er habe die Steine als echt gekauft. Schließlich einigt man sich auf den Vorschlag des Gerichts. Jens G. zahlt Hans-Peter T. die Hälfte des Kaufpreises zurück. Luise versichert ihrem Hans-Peter, dass sie mit den teilweise synthetischen Steinen trotzdem glücklich ist. Das erkenne ja eh nur ein Experte. Die Gerichts- und Sachverständigenkosten werden hälftig geteilt, die Kosten für den eigenen Anwalt trägt jeder selbst. Dabei sind fast stolze 3.200,- € für Hans-Peter T. zusammengekommen!
Zum Glück hat Hans-Peter T. eine Rechtsschutzversicherung bei der AUXILIA. Diese übernimmt die Kosten für ihn.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in einer Rechtsschutzversicherung enthalten, die den Privat-Bereich beinhaltet.
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Ihr
Wolfgang Ruch