Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Selbständigkeit – vereinfachte Buchhaltung beim Nebenjob

Wer zusätzlich zu seinem Job noch ein paar Euro dazuverdienen möchte, kommt um einen Nebenjob nicht herum. Das kann ein 450,- € Job sein, in dem man nicht sozialversicherungspflichtig stundenweise beschäftigt ist oder auch um eine selbständige Tätigkeit.

Sollte man sich für eine selbständige Tätigkeit entscheiden, ist zwingend ein Gewerbe beim zuständigen Geberbeamt für ca. 25,- Euro Gebühr anzumelden. Wenn der Umsatz geringer als 17.500,- Euro im Jahr ist, kann man beim Finanzamt die Kleingewerberegel gem. §19 USTG beantragen und muss dann in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.>

Für Kleingewerbetreibende hat das Finanzamt zur Vereinfachung der Buchhaltung einen weiteren Vorteil.

Wem es zu mühsam ist, einzelne Rechnungen beim Finanzamt einzureichen, der kann pauschal 25 Prozent der Einnahmen, maximal bis 614 Euro pro Jahr, von den Einkünften des Nebenjobs abziehen.

So kann man recht einfach ohne viel Bürokratie auch als Selbständiger im Nebenerwerb ein paar Euro dazuverdienen. Aber auch, wer im Nebenberuf Selbständig ist, muss darauf achten, dass seine Privathaftpflicht bei Schäden während der Ausübung der Selbständigkeit keinen Versicherungsschutz bietet. Eine Betriebshaftpflicht ist dann unerlässlich.

Bei Fragen einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

 

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