Das Gute erst einmal vorweg: Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät ganz klar zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente zur Absicherung des Einkommens bei dauerhafter Erkrankung.
So schreibt sie auf ihrer Internetseite:
Kann der Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden, droht der finanzielle Ruin. Durch eigene Rücklagen kann kaum jemand das wegfallende Erwerbseinkommen ausgleichen. Die gesetzliche Versicherung zahlt für alle ab 01.01.1961 Geborenen nur noch eine Erwerbsminderungsrente – die volle Rente nur, wenn man nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich zu arbeiten. Maßstab ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern jede denkbare Tätigkeit. Zudem richtet sich die Rentenhöhe nach den eingezahlten Beträgen und den Versicherungs¬jahren. Wer also in jungen Jahren berufsunfähig wird, riskiert ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung den sozialen Abstieg. Selbstständige haben in der Regel ohnehin keinen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Somit ist für alle Berufstätigen, aber auch für Auszubildende, Studenten und Hausfrauen der Abschluss einer privaten Berufs¬unfähigkeits¬versicherung ein MUSS. Da schon kleinere Leiden oder Vor¬¬erkrankun¬gen zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung eines Antrages führen können, sollte die Versicherung möglichst in jungen Jahren, wenn man noch ganz gesund ist, abgeschlossen werden.
Was sehr gut anfängt, geht leider ganz schwach weiter….
So werden von der Verbraucherzentrale 4 Kriterien aufgestellt, die eine Versicherung erfüllen muss, damit sie in dem Vergleich der Verbraucherzentrale auftaucht. Keine Frage, alles wichtige Dinge, die eigentlich in jedem vernünftigen Tarif enthalten sein soll.
Dieser Beitragsvergleich soll helfen, eine geeignete Versicherung zu finden.
Ich behaupte, das ist bei dem von der gar nicht möglich, da die für eine Tarifierung bei vielen Gesellschaften notwendigen Angaben fehlen. So werden Interessenten in dem Formular u.a. nicht nach einer Reisetätigkeit, ihren möglicherweise gefährlichen Sportarten / Hobbies, den Familienstatus etc befragt.
Weiterhin befrage ich meine BU-Interessenten erst einmal nach dem aktuellen Gesundheitszustand und schaue mir die Antragsfragen der jeweiligen Gesellschaft an. Der Kunde muss zwar alle Fragen im Antrag richtig beantworten. Fragen, die aber nicht gestellt werden, müssen auch nicht beantwortet werden. Weiterhin gibt es Gesellschaften die nach Arztbesuchen der letzten 3 Jahre fragen und andere nach den letzten 5 Jahren oder 10 Jahren.
Gab es vor einigen Jahren einmal ein gesundheitliches Problem, dass vor 4 Jahren zum letzten Arztbesuch geführt hat, ist dies ein wichtiges Kriterium für eine Gesellschaft (unabhängig von vielen anderen.) Dieser ganze Themenkomplex wird bei der Verbraucherzentrale aber gar nicht behandelt.
Durch das Vorgehen bei der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten die Kunden eine Liste mit Tarifen und Beiträgen und werden dann alleine gelassen und rennen in ihr eigenes Verderben. So drastisch muss ich es einmal ausdrücken. Hat der Kunde selber einen Antrag gestellt und der wird abgelehnt, da er z.B. nicht eine anonyme Voranfrage über einen spezialisierten Makler gestellt hat, muss er dieses Ergebnis bei fast jedem Neuantrag bei einer anderen Gesellschaft benennen – ohne zeitliche Begrenzung!!!
Und für diesen Schmarn darf der Kunde auch noch 20,- Euro bezahlen. Das nennt sich Verbraucherschutz….
Sie haben Interesse an einer Beratung und Begleitung bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente? Sprechen Sie mich an.
Ihr
Wolfgang Ruch