Sicherheit und Versicherung nach dem spektakulären Einbruch in Gelsenkirchen
Der spektakuläre Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Menschen aufgeschreckt. Über das Weihnachtswochenende 2025 wurden dort mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Schmuck, Edelmetalle und andere Wertgegenstände im Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro (das ist nur die Versicherungssumme) wurden entwendet.
Der Vorfall zeigt deutlich:
Ein Bankschließfach bietet zwar eine hohe physische Sicherheit, ersetzt aber keine sorgfältige Versicherungs- und Dokumentationsplanung.
Wie sicher sind Wertgegenstände im Bankschließfach?
Banktresore gelten zu Recht als sehr sicher. Massive Tresoranlagen, Zugangskontrollen und Videoüberwachung reduzieren das Risiko erheblich. Dennoch zeigt der Fall Gelsenkirchen:
Ein Restrisiko bleibt immer.
Entscheidend ist daher nicht nur die Frage wo Wertsachen gelagert werden, sondern vor allem wie sie versichert sind.
Versicherungsschutz für Schließfachinhalte – ein Überblick
Viele Banken und Sparkassen bieten eine Grundabsicherung für Schließfachinhalte an. Diese ist jedoch häufig:
- auf relativ niedrige Summen begrenzt
- in den letzten Jahren gekürzt oder ganz eingestellt worden
- nicht automatisch ausreichend für Schmuck, Uhren oder Edelmetalle
Gute Nachricht:
Viele Hausratversicherungen schließen Wertsachen in Bankschließfächern ausdrücklich mit ein.
Je nach Tarif gilt:
- einfache Tarife: meistens keine Absicherung von Schließfächern
- gute Tarife: Wertsachen in Bankschließfächern sind meistens zwischen 20.000,- Euro und 50.000,- € abgesichert (je nach Tarif)
- hochwertige Tarife: bieten bis zu 100 % der vereinbarten Hausratversicherungssumme als Absicherung für die Wertsachen in Bankschließfächern
👉 Wichtig: Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Das größte Risiko im Schadenfall: der Nachweis
Selbst mit einer guten Versicherung kann es im Schadenfall schwierig werden, wenn keine Belege oder Nachweise vorhanden sind.
Typisches Beispiel:
– Ein Erbstück oder Schmuckstück ohne Kaufrechnung – der Wert ist bekannt, aber nicht belegbar.
– 10 kleine Goldbarren ohne Kaufbeleg
Deshalb gilt:
Ohne Dokumentation kann die Entschädigung gekürzt oder sogar abgelehnt werden.
So sichern Sie Ihre Wertsachen richtig ab
- Inventarverzeichnis erstellen
- detaillierte Auflistung aller Gegenstände im Schließfach
- Beschreibung, geschätzter Wert, Besonderheiten
- Fotos machen – mindestens einmal jährlich
- Gesamtaufnahme und Detailfotos
- besonders wichtig bei Einzelstücken oder Schmuck
- Kaufbelege separat aufbewahren
- nicht im Schließfach
- idealerweise digitalisiert
- Digitale Sicherung nutzen
- Inventarliste und Fotos verschlüsselt in der Cloud
- Zugriff auch bei Verlust aller Unterlagen möglich
- Regelmäßige Überprüfung
- passt die Versicherungssumme noch?
- wurden neue Wertsachen eingelagert?
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch