Den Templeton Growth Fund gibt es als das US-Original und als europäischen Schwesterfonds. In dem heutigen Beitrag geht es ausschließlich um den Ur-Fonds mit der US Tranche.
Der Templeton Growth Fund Inc. (US) wurde seitens Franklin Templeton zum 30.06.2014 deregistriert und kann in Deutschland nicht mehr als registrierter Fonds erworben werden.
Nach wie vor haben aber viele Kunden ihre alten Direktdepots bei Franklin Templeton behalten, was u.U. mit den bekannten Nachteilen (z.B. US-amerikanische Quellensteuer, W-8-Erklärung, etc.) versehen sein kann. Franklin Templeton weist jetzt im Zusammenhang damit auf einen weiteren – sehr wichtigen – Umstand hin:
Wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Jahren mindestens einmal bei der Fondsgesellschaft durch eine Aktion in Erscheinung getreten ist (hierbei genügt ein Schreiben jedweder Art, ein Auftrag, eine W-8-Erkläung, sogar ein Telefonanruf) wird der gesamte Depotbestand nach den Statuten des US-domizilierten Fonds nach US-Recht an den Staat Maryland überwiesen! Damit ist das Depot für den Kunden und für den Vermittler – nicht mehr erreichbar!
Das alles klingt drastisch, ist aber nach US-amerikanischer Rechtsansicht legitim. Der Kunde kann zwar, wenn er sich dann zu einem späteren Zeitpunkt meldet und unter Vorlage diverser Papiere und Nachweise glaubhaft darstellen kann, dass er noch existiert, den Gegenwert in US$ zum Zeitpunkt der Übertragung wieder zurückholen, aber die Anteile des Fonds sind ab Übertragung an den Staat Maryland nicht mehr existent und nehmen somit auch an keiner Wertentwicklung mehr teil.
Daher meine Empfehlung: Tauschen Sie die Fondsanteile des Templeton Growth Fund in die europäische Tranche um und Sie haben keine Probleme mehr.
Wer Fragen dazu hat, einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch