Wenn Selbständige wie etwa Ärzte und Architekten plötzlich krank werden, steht der Betrieb in der Zeit meist still. Die gleich bleibend hohen Fixkosten durch Miete, Personalkosten und Leasingraten bedrohen häufig die wirtschaftliche Grundlage. Gegen das Risiko des eigenen Ausfalls können sich Freiberufler mit Betriebsunterbrechungsversicherungen schützen, die viele laufende Kosten decken und den entgangenen Gewinn ersetzen.
Auslöser für finanzielle Krisen sind meistens die festen Ausgaben. Für eine Facharztpraxis mit modernen Diagnosegeräten, wie 3D-Röntgensysteme oder hochautomatisierte Behandlungsstühle, können die monatlichen Fixkosten aufgrund hoher Leasingraten schnell im fünfstelligen Euro-Bereich liegen.
Die Police (Betriebsausfall) leistet für Freiberufler wie Handwerker, Ärzte oder Architekten nach Ablauf der Karenzzeit bis zu zwölf Monate für jeden Ausfalltag 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme, um die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn zu decken. Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich dabei am Betriebsgewinn und den Fixkosten. Bei einer Versicherungssumme von 250.000 EUR bedeutet eine Tageshöchstentschädigung von 1/250 einen Tagessatz von 1.000 EUR.
Viele Selbständige machen den Fehler und schließen für diese Absicherung eine Krankentagegeldversicherung bei ihrer Krankenversicherung ab. Das ist im Schadensfall ein großes Problem. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt der versicherten Person ein Krankentagegeld, welches jedoch nicht höher als das Nettoeinkommen sein darf (egal ob man Beiträge für eine höhere Versicherungssumme bezahlt hat) Dieses Krankentagegeld soll den Verlust des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit ersetzen, jedoch nicht die teilweise sehr hohen Betriebskosten.
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Ihr Wolfgang Ruch