Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur noch Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland. Schon während eines kurzen Wochenendtrips in das benachbarte Ausland besteht kein Versicherungsschutz mehr. In der PKV ist meist die Auslandsreise KV noch für 4-6 Wochen kostenfrei enthalten, aber auch hier lohnt wegen des unbegrenzten Satzes der Gebührenordnung eine separate Auslandsreise Krankenversicherung.
Fazit: eine Auslandsreise KV kostet ca. 10,- Euro pro Person im Jahr und sollte jeder haben. Sie haben noch keine Auslandsreise KV? Hier wird Ihnen geholfen…
Kommt nun der Fall der Fälle und man benötigt ärztliche Hilfe im Ausland, ist wie folgt vorzugehen:
Ganz normal den Arzt oder das Krankenhaus vor Ort aufsuchen und sich behandeln lassen. Ist es nur eine kleine ambulante Untersuchung, wird diese vor Ort von Ihnen bezahlt und die Originalbelege später bei der Versicherung eingereicht. Damit die Kosten erstattet werden können, müssen die Belege unbedingt folgende Angaben enthalten:
o Name und Anschrift des Patienten
o Namen und Anschrift des Arztes / Krankenhauses
o Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
o Behandlungszeitraum
o Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
o Betrag mit genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
Zusätzlich wird ein Nachweis über die Reisedauer und ihre Bankverbindung für die Erstattung benötigt.
Ist die Erkrankung schlimmer und ein stationärer Aufenthalt wird notwendig, dann bitte mich und / oder die Auslandsreise KV über die Notruf-Nr. verständigen. Es wird dann eine Kostenübernahmevereinbarung an das Krankenhaus gesendet und es müssen dann keine Beträge mehr verauslagt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder längeren Krankenhausaufenthalten, oder wenn eine medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreichend ist, wird ein Rücktransport organisiert.
Hinweis: Bitte diesen Artikel ausdrucken und zu den Reiseunterlagen dazulegen.
Ich wünsche eine angenehme Reise.
Ihr
Wolfgang Ruch