Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Bankgeschäfte: Big Brother is watching you

Banken verstehen manchmal einfach keinen Spaß. Vor einigen Jahren hat ein Bankkunde in den Verwendungszweck seiner Überweisung „für waffenfähiges Plutonium“ geschrieben.
Als Reaktion wurde ihm umgehend die Bankverbindung gekündigt. Dieser Brief geht gerade viral durchs Netz.

Viele hielten dieses Schreiben für eine Fälschung und daher gibt es leider Nachahmer, die sich auch einen Spaß machen wollten und selber eine Überweisung mit dem Verwendungszweck „Waffenfähiges Plutonium 75 GBP und Differenz der Kosten vorher“ an einen Freund überwiesen. Die Reaktion kam prompt. Die Bank kündigt mit Frist von 3 Monaten die Bankverbindung vollständig.

Versteht die Bank keinen Spaß?
Doch sicherlich. Nur haben sich die Spaßvögel keine Gedanken über die Aufgaben und Pflichten der Bank nach den geltenden Gesetzen nach dem Geldwäschegesetzt gemacht. Die Bank ist verpflichtet, verdächtige Bargeschäfte und auch unbare Geschäfte (Überweisungen) zu kontrollieren und an die jeweilige Behörde als Verdachtsmeldung zu senden. Verstöße können große Bußgelder und andere größere Sanktionen nach sich ziehen.

Sogar ich, als kleiner Finanzberater, der keine Bargeldtransaktionen mit seinen Kunden hat, muss jeden Kunden eindeutig anhand seiner Personalausweises identifizieren, den Grund für das Geschäft notieren (i.d.R. Geldanlage und Vermögensaufbau) und klären, ob der Kunde zu dem Kreis der PEP´s gehört

Während ich viele Dinge gerne selber ausprobiere und mich davon überzeuge, habe ich bei diesem Thema bisher darauf verzichtet. Das sollten Sie auch…

Ihr
Wolfgang Ruch

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