Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Investmentsteuerreform – Was sich ab 2018 ändert

Erinnern Sie sich noch? Im Jahr 2008 haben viele Kunden Gelder in gemanagte Investmentfonds angelegt, da innerhalb des Fonds eine Marktanpassung erfolgt und nicht der Kunde selber kaufen und verkaufen muss. Dadurch sollten diese Fonds dem alten Steuerrecht unterliegen und sämtliche Kursgewinne nach 12 Monaten steuerfrei sein. Für alle Anlagen ab 2009 werden auch die Kursgewinne durch die Abgeltungssteuer belastet.

Nicht einmal 10 Jahre hat diese Regelung gehalten…

Zum 31.12.2017 wurden steuerrechtlich alle Fonds verkauft und wieder gekauft und damit die steuerfreien Kursgewinne zum 31.12.2017 endgültig festgesetzt. Ab dem Jahr 2018 ist die Sonderregelung der abgeltungssteuerfreien Fonds beendet. Zum Ausgleich des Nachteils erhalten die Kunden für die ehemals abgeltungssteuerfreien Fonds für die Zukunft eine einmalige steuerliche Pauschale von 100.000,- Euro für Kursgewinne, die sie über ihre Steuererklärung dann beim Finanzamt beantragen müssen, um die bezahlte Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.

Der BVI hat zusammen mit der Zeitschrift Fonds Professionell eine ganz tolle Broschüre zu diesem Thema herausgebracht

Ihr
Wolfgang Ruch

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