Eigentlich interessieren sich die meisten Kunden nur im Oktober / November eines Jahres für ihre Kfz Versicherung. Für die Wechselaktion muss bis zum 30.11. der Altvertrag gekündigt sein, um zum 1.1. bei einem neuen Versicherer eine möglicherweise günstigere Kfz Versicherung zu haben.
Häufig lohnt sich ein Wechsel der Gesellschaft nicht, da der aktuelle Tarif der passende ist. Trotzdem sollte man seinen eigenen Kfz Tarif einmal überprüfen, ob er noch die passenden weichen Merkmale hat.
Nicht, dass es im Schadensfall zu Problemen kommt, da man sich gar nicht mehr erinnert, dass das Auto ja Nachts immer in der Garage stehen muss oder nur vom VN und seinem Partner gefahren werden darf.
Ein weiteres wichtiges Beitragsmerkmal ist die jährliche Fahrleistung.
Hier empfehle ich, einmal jährlich dem Versicherer den aktuellen km Stand zu melden und damit die jährliche Fahrleistung zu überprüfen.
Daher: Senden Sie mir bitte per e-mail folgende Angaben zur Jahresfahrleistung:
a) aktueller Tachostand (mit Datum)
b) jährliche gewünschte Fahrleistung.
c) Wer soll das Auto fahren dürfen?
d) Kfz-Kennzeichen
Ich werde diese Informationen dann an den Versicherer weiterleiten.
Folgenden Beitrag – Rund um die Kfz Versicherung – möchte ich gerne noch ans Herz legen. Die 5 größten Irrtümer zur Kfz Versicherung.
Dort wird mit vielen Missverständnissen bei der Kfz Versicherung aufgeräumt.
Für weitere Rückfragen, rund um Ihren Kfz Vertrag, einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch