Am 1. November 2024 trat eine bedeutende Änderung für Physiotherapeuten in Kraft. Ärzte können nun in bestimmten Fällen sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen, die klare Vorgaben zur Behandlungsform enthielten, erlaubt die Blankoverordnung Physiotherapeuten eine weitreichende Entscheidungsfreiheit. Sie können nicht nur das geeignete Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog auswählen, sondern auch die Dauer und den Umfang der Behandlungseinheiten selbst bestimmen. (Bisher gilt das nur für Kassenpatienten und bei Behandlungen der Schulter – dies soll aber ausgedehnt werden)
Mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung
Auf den ersten Blick bietet die neue Regelung Physiotherapeuten viele Vorteile. Doch Vorsicht: Mit größerer Freiheit steigt auch das Haftungsrisiko.
Die weitgehende Therapie- und Gestaltungsfreiheit bedeutet auch, dass das Risiko einer falschen Behandlungsentscheidung wächst. So könnte zum Beispiel eine Therapie gewählt werden, die für die jeweilige Diagnose oder die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen des Patienten ungeeignet ist. Negative Folgen für die Gesundheit des Patienten können zu Schadenersatzansprüchen führen.
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