Im Bereich der privaten Krankenversicherung hat man es manchmal wirklich nicht leicht. Möchte man sich als Selbständiger oder gut verdienender Arbeitnehmer privat krankenversichern, müssen etliche Faktoren beachtet werden. BBG, JAEG, Familienstand und ob Kinder vorhanden oder geplant sind, sind nur einigen wenige Informationen, die man berücksichtigen muss.
Sind Sie jetzt auch noch Beihilfeempfänger, wird die Thematik nicht unkomplizierter. Und um noch einen oben drauf zu setzen: Sie sind Soldat.
Welche Rahmenbedingungen hier vorliegen und zwingend zu beachten ist, möchte ich Ihnen in diesem Artikel näher bringen.
Grundlegende Absicherung von Soldaten
Für die Zeit ihres aktiven Dienstes genießen Bundeswehrsoldaten in Deutschland unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dies ist eine Form der freien Heilfürsorge und umfasst alle zur Erhaltung der Gesundheit, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und Behandlung von Erkrankungen erforderlichen medizinischen Leistungen. In der Praxis bedeutet das, der Soldat begibt sich zur Behandlung zu einem Truppenarzt. Diesem obliegt die primäre Behandlungszuständigkeit. Er entscheidet, koordiniert und organisiert Behandlungen bei Fachärzten oder in zivilen Krankenhäusern. Es besteht keine freie Arztwahl. Aber betrachten wir mal den Absicherungsbedarf dieser speziellen Klientel:
Weiterlesen →


