Dass Pflege Geld kostet und über die Zeit auch zu einem erheblichen Kostenrisiko werden kann, ist vielen Kunden mittlerweile bekannt.
Für wen kann eine Absicherung eigentlich sinnvoll sein?
Als erstes denkt man wahrscheinlich an das Ehepaar. Aus der gemeinsamen Kasse werden die Ausgaben des täglichen Lebens bestritten. Wenn hier ein Pflegefall eintritt, werden die dafür anfallenden Mehrkosten in der Regel höher sein als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier steht also die Deckung der im Pflegefall anfallenden Mehrkosten im Vordergrund.
Die zweite Zielgruppe sind die Angehörigen. Sicherlich ist Ihnen die Frage: „Wie viele 1601er haben Sie?“ schon mal begegnet. Kern der Frage ist die Aussage, dass Familienangehörige einander zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 1601 BGB). Das heißt, wenn das Einkommen und Vermögen des zu Pflegenden nicht ausreicht, wird er zwar zunächst aus den Sozialkassen unterstützt. Allerdings werden diese versuchen die Kosten von der Allgemeinheit abzuwenden und nach Möglichkeit Regress bei den Angehörigen nehmen. Nun soll hier nicht verschwiegen werden, dass den Angehörigen hier durchaus auskömmliche Freibeträge zugestanden werden, bevor hier Forderungen gegen sie geltend gemacht werden können. Allerdings werden die meisten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch entsprechende Planungen haben, so dass auch jenseits der Freibeträge diese ungeplanten Ausgaben eine deutliche Belastung sein werden.
Die dritte Gruppe sind Menschen, die sich den Pflegefall durchaus leisten könnten. Wer 100.000,- bis 200.000,- Euro Reserve hat, kann wahrscheinlich auch die Kosten längerer Pflegephasen bestreiten, ohne das er den Lebensunterhalt des Partners oder der Verwandtschaft belasten muss. Allerdings wurden diese Reserven in der Regel ja nicht für die Absicherung des Pflegefalls aufgebaut. Wer ein Vermögen aufgebaut hat, möchte es meist auch in irgendeiner Form weitergeben. Hier kann eine Pflegerente nun in zweifacher Hinsicht nützlich sein.
So begrenzt eine Pflegerente das Kostenrisiko im Leistungsfall auf die gezahlten Beiträge. Damit sind die übrigen Vermögenswerte geschützt und können wie geplant verwendet werden. Bis hierhin kann vielleicht – eine entsprechende Gesundheit vorausgesetzt – auch ein Pflegetagegeld eine Alternative sein.
Was aber nur eine Pflegerentenversicherung leisten kann, ist eine Absicherung gegen Einmalbeitrag. Eine solche Anlage kann eine sinnvolle Ergänzung einer Wiederanlage aber natürlich auch ein Investment außerhalb dessen sein. Hier bekommt der Kunde im Idealfall die Pflegeabsicherung kostenlos. Nach Abschluss einer Pflegeversicherung gibt es letztendlich drei Möglichkeiten. Die einzige Situation, in der alle Pflegeversicherungen leisten, ist der Pflegefall. Im Falle des Todes oder einer Kündigung durch den Kunden trennt sich die Spreu vom Weizen, bzw. das Investment von der Risikodeckung. Welche Möglichkeiten bieten hier nun also die Pflegerenten, beispielsweise gegenüber Pflegetagegeldern?
Zum einen bieten die meisten Pflegerentenversicherungen die Möglichkeit des Rückkaufs. Das heißt im Falle einer Kündigung wird im Regelfall ein Rückkaufswert ausbezahlt. Das eröffnet natürlich erst mal allgemein finanzielle Spielräume, doch auch unter Berücksichtigung des Absicherungsgedankens kann es ja auch durchaus wirtschaftlicher sein, bei der Diagnose „Krebs im Endstadium“ den Vertrag zu kündigen und die Pflege aus dem Rückkaufswert zu bestreiten als auf die Pflegerentenleistung zu setzen. Zum anderen beinhalten viele Pflegerenten auch Leistungen für den Todesfall. Hier ist wiederum zu unterscheiden, ob der Todesfallschutz nur vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit abgesichert ist oder ob es auch Leistungen aufgrund des Todes nach Eintritt des Pflegefalls gibt.
Jeder dieser Leistungsblöcke kostet natürlich Geld. Das führt dazu, dass für den, der zunächst mehr Geld in die Hand nimmt, der Versicherungsschutz am Ende gegebenenfalls am wenigsten kostet. Dies insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase, da das Geld anderswo auch kaum Rendite erwirtschaften könnte.
Bei den einzelnen Produkten lohnt sich auf jeden Fall aber ein sorgfältiger Blick in die Leistungsbeschreibungen bzw. Bedingungen. Denn die finanziellen Konzeptionen unterscheiden sich doch deutlich. Dies nicht nur in den anfänglichen Leistungen sondern auch in den garantierten und prognostizierten Leistungsentwicklungen.
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Ihr
Wolfgang Ruch