Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Alkoholkonsum kann Versicherungsschutz kosten!

Buch-Cover-Richtiges-Verhalten-im-Schadensfall-2-2011-212x300Ein Kfz-Versicherer darf seine Vollkaskoleistungen bereits dann um die Hälfte kürzen, wenn nach dem Genuss auch nur geringer Alkoholmengen ein Unfall verursacht wurde. In einem konkreten Fall war der Fahrzeugführer in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und prallte gegen eine Laterne. Der Schaden belief sich auf ca. 22.000 Euro. Aufgrund der Blutprobe wurde für den Unfall-Zeitpunkt eine Blutalkohol-Konzentration von 0,4 Promille ermittelt. Dies reichte dem Versicherer aus, um den Fahrzeugführer ein grob fahrlässiges Verhalten zu unterstellen und nur 50% des Fahrzeugschadens zu bezahlen.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 4 O 9/11) gab dem Versicherer in einem veröffentlichten Urteil recht, denn der Fahrzeugführer sei zum Zeitpunkt des Unfalls relativ fahruntüchtig gewesen und „die Teilnahme am Straßenverkehr trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ist eine objektiv besonders grobe und schwerwiegende Verkehrswidrigkeit.“

Daher lieber 0,0 Promille am Steuer, ansonsten könnte es ein sehr teures Bier gewesen sein…

Bei weiteren Fragen, einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr Wolfgang Ruch

 

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