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Rechtzeitig „blau“ machen: Mofa-Kennzeichen zum 1. März wechseln

MofaWer noch ein grünes Versicherungskennzeichen an seinem Mofa hat, sollte sich kümmern: Ab 1. März gilt nur noch das blaue. Fahrer mit dem alten Nummernschild haben dann keinen Versicherungsschutz mehr.

Ein Leichtkraftrad muss zwar nicht beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden, trotzdem gelten beim Kennzeichen strenge Regeln. Wie jedes Jahr, beginnt zum 1. März die Mofasaison. Während eine Kfz Versicherung sich automatisch um ein Jahr verlängert, wer seine Versicherung nicht kündigt, erfolgt die Abwicklung des Versicherungsschutzes bei einem Mofa völlig anders.

Jedes Jahr werden neue Kennzeichen benötigt, die automatisch den Versicherungsschutz für 1 Jahr beinhalten. Um erkennen zu können, ob das Moped bereits mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt, haben die Kennzeichen jedes Jahr eine neue Farbe. In diesem Jahr sind sie schwarz.

Auch Roller und leichte Quads fallen unter die Regelung. Was viele nicht wissen: Es gibt auch Elektrofahrräder, die ein Kennzeichen tragen müssen. Bei sogenannten S-Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.

Die Beiträge unterscheiden sich erheblich vom Versicherungsumfang (nur Haftpflicht oder auch incl. Teilkaskoversicherung mit dem Schutz gegen Diebstahl) oder dem Alter der berechtigten Fahrer.

Die Jahresbeiträge schwanken von 40,90 Euro im Jahr bis zu 202,- Euro im Jahr.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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