Der individuelle Zusatzbeitrag ist seit dem 1.1.2015 einkommensabhängig, der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ist entfallen; der allgemeine Beitragssatz sank also von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Diese 14,6 Prozent werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig aufgeteilt. as klingt … Weiterlesen
29. September 2015
von Wolfgang Ruch
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