In meinem Videobeitrag „Bezugsrecht in der Lebens-und Rentenversicherung“ geht es um die wichtige Einräumung eines Bezugsrechtes in der Lebens- und Rentenversicherung und der regelmäßigen Überprüfung.
Manchmal kann das aber auch zum Problem werden, wie in einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte:
Der Volltext des Urteils ist hier nachzulesen: IVa ZR 197/87
Wer also auf das Leben seines Ehepartners eine Lebensversicherung abschließt, da er sie umbringen möchte, geht leer aus. Da das Gericht es juristisch nicht auf anderem Wege geschafft hat, die Leistung zu verweigern, hat sie die Kenntnis der Mordabsicht des Ehepartners auf die ermordete angewendet und eine Vorvertragliche Obliegenheitsverletzung gebildet.
Auf diese Idee muss man erst einmal kommen…