Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Einführung der französischen Finanztransaktionssteuer

Am 01.08.2012 hat der französische Staat eine Finanztransaktionssteuer eingeführt. Diese Steuer führt die Bank für ihre Kunden ab.

Die französische Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,20 % des Handelsvolumens wird für jeden entgeltlichen Erwerb eines französischen Wertpapiers erhoben, das die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:

· Unternehmen mit Sitz in Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mindestens 1 Milliarde Euro zum Stichtag 01.01.2012 (ab 2013 gilt jeweils der 01.12. des Vorjahres als Stichtag für die Marktkapitalisierung).

· Mit dem Erwerb des Wertpapiers wird eine Eigentumsübertragung begründet: damit fallen z.B. auch Transaktionen im Rahmen der Ausübung einer Option oder eines Termingeschäfts sowie der Tausch oder die Zuteilung von Wertpapieren gegen Entgelt unter die Besteuerung.

Die französische Finanztransaktionssteuer fällt unabhängig von dem Handelsplatz an, an dem die Transaktion ausgeführt wird! Es sind also sowohl Transaktionen an der Euronext und auch Transaktionen an deutschen Börsen (z.B. Xetra) betroffen.

Nachtrag 10.10.2014:  Ich danke einem Leser meines Blogs für die Übersendung seiner Kaufabrechnung, die ich gerne hier anonym einstelle. So werden die oben beschriebene Transaktionssteuer bereits ganz praktisch dem Kunden berechnet. Wobei ich bemerken möchte, dass diese im Gegensatz zu den Kaufgebühren kaum ins Gewicht fallen…

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.

Ruch Finanzberatung GmbH
Wolfgang Ruch
Tel: 03303 / 548 265
Fax: 03303 / 548 266
e-mail: info@ruch-finanzberatung.de

Kommentare sind geschlossen.