Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausratversicherung – Wertsachen

1955-goldenes-armband-schmuckBei der Bildung der Versicherungssumme für eine Hausratversicherung orientiert man sich oftmals an der Faustformel „650 € x m² Wohnfläche = Versicherungssumme“. Dies ist zumeist auch die Vorraussetzung um den Unterersicherungsverzicht zu erhalten. Was jedoch nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die korrekte Absicherung von Wertsachen – diese sind nämlich in aller Regel nicht bis zur Versicherungssumme mitversichert, sondern nur bis zu einer Entschädigungsgrenze von xx% der Versicherungssumme (dies variiert je nach Tarif und kann auf Wunsch, gegen einen Beitragszuschlag, erhöht werden). Bei einer Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist zu beachten, dass unter Umständen bestimmte Sicherungsanforderungen erfüllt werden müssen.

Doch damit nicht genug, denn damit meine Wertsachen bis zur Entschädigungsgrenze mitversichert sind, müssen diese in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt werden.

Wertschutzschränke im Sinne der Versicherungsbedingungen (VHB) sind Sicherheitsbehältnisse, die

a) durch die BdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
b) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).

Bin ich ein glücklicher Besitzer eines solchen Wertschutzschrankes und werden meine Wertsachen dort ordnungsgemäß aufbewahrt, so sind diese bis zur Entschädigungsgrenze mitversichert. Bin ich nicht im Besitz eines anerkannten Wertschutzschrankes oder befanden sich die Wertsachen bei Eintritt eines Versicherungsfalls außerhalb von diesem bzw. war dieser nicht verschlossen, so greifen gesonderte Sublimits für Wertsachen wie z. B.: Schmuck, Sparbücher oder auch Bargeld.

Aufgeteilt wird i.d.R. in folgende Gruppen (mit jeweils unterschiedlichen Sublimits):

1. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt (gewöhnliche VS: 1.000 € – 3.000 €)
2. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere (gewöhnliche Sublimits 3.000 € – 10.000 €)
3. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medallien sowie alle Sachen aus Gold und Platin (gewöhnliche Sublimits 20.000 € – 40.000 €)

Damit die Einbrecher gar nicht erst so einfach ins Haus kommen, sollte immer ein vernünftiges Schloss angebracht sein. Gerade hier sind auf kleine Besonderheiten zu achten, damit der Einbruchdiebstahl überhaupt versichert ist.

Bei Fragen einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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