Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Was bedeutet: Unterversicherungsverzicht?

Ein Begriff aus der Versicherungswelt, der uns regelmäßig bei der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung „über den Weg läuft“.

In der Beratung zur Hausratversicherung frage ich meine Kunden, was der gesamte Hausrat wohl für einen Wiederbeschaffungswert hätte, wenn das ganze Haus bis auf die Grundmauern abbrennen würde. Ich bekomme dann meist Beträge, die mir viel zu gering erscheinen und beim Nachfragen stellt sich heraus, das zum Einen die Kunden keine wirkliche Ahnung über den Wert ihres Hausrates haben und zum Anderen sie die einzelnen Gegenstände falsch bewerten.

So haben die meisten Kunden im Wohnzimmer eine Couch stehen. Diese hat z.B. schon einige Jahre auf dem Buckel und auch die Kinder haben Ihre Spuren daran hinterlassen. Der Kaufpreis im Sonderangebot betrug damals 2.000,- Euro. Wenn sie heute gebraucht verkauft werden würde, müsste man eher noch 50,- Euro dazugeben, damit sie jemand abholt. Eine vergleichbare Couch würde heute neu ca. 4.000,- Euro kosten. Welches ist nun der Wert für die Ermittlung des Hausrates für die Hausratversicherung?  2.000,- Euro / 0,- Euro / 4.000,- Euro? Antwort:  ganz klar 4.000,- Euro. Denn das ist der Betrag, der für eine vergleichbare Couch bei der Wiederbeschaffung ausgegeben werden müsste.
Bei Elektrischen Geräten ist es leider meist genau andersherum. Diese waren einmal sehr teuer und vergleichbare Geräte kosten heute nur noch einen Bruchteil. Im Schadensfall gibt es natürlich auch hier den Wiederbeschaffungswert.

Zur möglichst korrekten Wertermittlung des Hausrates habe ich für meine Kunden ein Formular vorbereitet.  Aber ganz ehrlich, auch damit wird der echte Wiederbeschaffungswert kaum wirklich ermittelt werden können.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu gering ist? Dann wird im Schadensfall nur anteilig erstattet.
Beispiel: Die Kunden ermitteln einen Wiederbeschaffungswert von 50.000,- Euro und schließen eine Hausratversicherung mit entsprechender Versicherungssumme ab. Nach einem kleinen Brand im Wohnzimmer ermittelt der Sachverständige einen Sachschaden von 10.000,- Euro. Gut denken Sie, ist ja alles abgesichert. Leider hat der Sachverständige auch die Aufgabe, den gesamten Wert des Hausrates zum Wiederbeschaffungspreis zu ermitteln. Er ermittelt z.B. einen Wert von 100.000,- Euro. Jetzt hat der Kunde ja nur 50% seines Hausrates versichert und erhält daher von dem Brandschaden nur 5.000,- Euro ersetzt, denn er war um 50% unterversichert.
Da keiner wirklich in der Lage ist, bei seinem Hausrat den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, gibt es die Möglichkeit einen „Unterversicherungsverzicht“ mit der Gesellschaft zu vereinbaren. Ist dies in der Hausratpolice vereinbart, dann würde es im Schadensfall keinen Abzug wegen Unterversicherung geben und in dem o.g. Beispiel würde der Kunde 10.000,- Euro erstattet bekommen. Dieser Unterversicherungsverzicht kostet kein Geld, sondern der Versicherer verlangt eine bestimmte Versicherungssumme pro qm Wohnfläche. Meist sind dies 650,- Euro / qm. Wäre in dem o.g. Beispiel die Wohnung ca. 76qm groß, hätte der Kunde die Voraussetzung erfüllt und könnte den Unterversicherungsverzicht kostenfrei vereinbaren (76qm x 650,- Euro = ca. 50.000,- Euro Versicherungssumme) Wichtig: Der Kunde ist natürlich immer noch unterversichert!  Der Sachverständige hat ja einen Wert des Hausrates von 100.000,- Euro ermittelt. Der Kunde erhält auch nie mehr, als seine Versicherungssumme, aber eben auch keine Abzüge.

Tipp für die Praxis: Die richtige Versicherungssumme ist immer der Wiederbeschaffungswert. Haben Sie eine kleine Wohnung mit z.B. vielen Büchern reichen 650,- Euro / qm meist nicht aus. Hier sollte die Versicherungssumme höher gewählt werden. Auf der anderen Seite: Haben sie ein großes Haus mit viel freier Fläche, haben sie vielleicht keinen Hausrat mit einem Wert von 650,- € / qm.

Kleiner Tipp am Rande: Im Schadensfall muss der Kunde den Schaden beweisen können. Daher empfehle ich jährlich Fotos des Hausrates zu machen (und diese natürlich außerhalb der Wohnung aufzubewahren)

Bei der Wohngebäudeversicherung ist das Prinzip genau das gleiche. Der Vorteil ist nur, dass es hier einen recht simplen Fragebogen zur Ermittlung der Versicherungssumme gibt und dadurch eine Unterversicherung vermieden wird.

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Ihr Wolfgang Ruch

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