Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Versicherung – Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Für die eigene Absicherung sollte man unbedingt mit der Kfz Versicherung klären, in welchen Ländern Europas oder der Welt der Versicherungsschutz der eigenen Kfz Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko -/ Vollkasko) greift und wie man sein eigenes Vermögen durch die eigene Police am Besten absichert.

Die Frage ist nur, was passiert, wenn man in Deutschland einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Wagen hat, z.B. aus Bulgarien und dieser Schuld oder zumindest eine Teilschuld an dem Unfall trägt?

Dann müßte man eigentlich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung in Bulgarien geltend machen und dort einfordern. Sehr schwierig und zeitaufwendig, bis fast erfolglos…

Daher gibt es in Deutschland den Verein „Grüne Karte e.V.“   Bei diesem können Sie ihren Leistungsanspruch anmelden. Dieser wird dann zuständigleitshalber von einem deutschen Versicherer bearbeitet und von dem Deutschen Büro Grüne Karte e.V. ausbezahlt.  Somit kann man seinen Anspruch in Deutschland in deutscher Sprache einreichen.

Hier geht es zum Büro „Grüne Karte e.V.“

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Ihr
Wolfgang Ruch

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