Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Neue verpflichtende Meldung für Hundehalter in Brandenburg

Alles neu macht der Mai. Nein, in diesem Fall der Juli…

Zum 1.7.2024 tritt die neue Hundehalterverordnung in Kraft. Musste man bisher natürlich seinen Hund bei der Finanzkasse des Ortes anmelden, um seine Hundesteuer zu bezahlen, muss jetzt jeder! Hund zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Aus Datenschutzgründen darf natürlich nicht einfach auf die Daten der Finanzkasse zurückgegriffen werden, sondern jeder Bürger muss selber zum Ordnungsamt der Gemeinde gehen und dort seinen Hund mit der Chip-Nr. anmelden.

Der Hintergrund ist, dass im Land Brandenburg nicht mehr zwischen den „gefährlichen“ Listenhunden und den „harmlosen“ anderen Hunden unterschieden wird.
Grundsätzlich ist jeder Hund jetzt in Brandenburg ein „harmloser“ Hund. Sollte er u.a. durch einen Biß auffallen, werden für diesen Hund und Halter entsprechende Auflagen erteilt (z.B. Maulkorb, Hundehalterführerschein etc.).

Diese Veränderung trifft alle Hunde im Land Brandenburg, egal ob neu angeschafft oder schon seit Jahren in der Familie.
Frist für die Anmeldung vorhandener Hunde ist der 31.01.2025. Ab Februar 2025 stellt die Nichtanzeige eine Ordnungswidrigkeit dar.

Kleiner Tipp: Bei den ersten Anmeldungen meiner Kunden habe ich die Rückmeldung erhalten, dass es in vielen Gemeinden noch keine Gebührenordnung für die Anmeldung des Hundes gibt und somit keine Kosten angefallen sind… Schnell sein kann sich hier also lohnen…

Berlin hat dieses Hunderegister bereits seit 2022.

Eine Hundehaftpflicht ist natürlich auch sehr wichtig.
Wer dazu Fragen hat, einfach anrufen oder eine e-mail senden.

Ihr
Wolfgang Ruch

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