Viele Menschen denken bei einer Rechtsschutzversicherung zuerst an Streitigkeiten im Straßenverkehr, mit dem Arbeitgeber oder Vermieter. Doch kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was passiert, wenn plötzlich ein Strafverfahren droht. Genau hier greift der Strafrechtsschutz – ein oft übersehener, aber äußerst wichtiger Baustein der Rechtsschutzversicherung.
Strafrechtliche Ermittlungen treffen oft Unschuldige
Was viele nicht wissen: Normale Rechtsschutzversicherungen decken keine Strafverfahren ab, bei denen der Vorwurf eine Straftat betrifft. Und das kann schneller passieren, als man denkt. Ein Strafverfahren wird nicht erst eingeleitet, wenn jemand „kriminell“ handelt – sondern schon, wenn der bloße Verdacht einer Straftat besteht.
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