Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung – habe ich doch schon über meine Kreditkarte

895-menschen-im-rollstuhlViele Kreditkartenunternehmen bieten als zusätzliche Leistung verschiedene Versicherungspakete, wie eine Auslandsreise Krankenversicherung oder eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung an.

Nicht selten höre ich daher in der Beratung, das in dieser Versicherungssparte kein kostenpflichtiger eigenständiger Versicherungsschutz mehr benötigt wird.

Dies kann ein Trugschluss sein!
Häufig wird der Versicherungsschutz bei diesen kostenfreien Zusatzleistungen bei den Kreditkartenunternehmen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz!

Exemplarisch am Beispiel der Lufthansa Miles&More Kreditkarte „Gold“ zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:

Versichert sind der Karteninhaber und bis zu vier Mitreisende
Kann eine gebuchte Reise aus wichtigem Grund nicht angetreten werden bzw. muss vorzeitig abgebrochen werden, ist Voraussetzung, dass die Reise mit der Kreditkarte gebucht und bezahlt wurde und dass der Karteninhaber selbst an der Reise teilnimmt.
Eine Anzahlung mit der Lufthansa Miles & More Credit Card ist nicht ausreichend. Sollte der Karteninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z. B. bei einem Hotelaufenthalt), gilt die Hinterlegung der Kreditkarte sowie eine elektronische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung des Versicherungsschutzes und im Schadenfall als Nachweis.
Der Versicherungsschutz wird auch aktiviert, wenn die Zahlung mittels Lufthansa Miles & More Credit Card Überweisungsservice getätigt wird oder über PayPal mit Belastung der Kreditkarte erfolgt.
Um den Versicherungsschutz nutzen zu können, müssen alle Reisenden die Reise zusammen beginnen und gemeinsam reisen, d. h. im selben Transportmittel (z. B. Flugzeug, Bahn oder Pkw). Reist der Karteninhaber vorzeitig ab, erlischt der Versicherungsschutz der Mitreisenden.
Stornokosten bzw. die Kosten einer vorzeitigen Rückreise werden bis maximal 5.000 Euro übernommen. Es fällt lediglich eine Selbstbeteiligung von  10 % an (mindestens jedoch 100 Euro).

Zusätzlich muss man wissen, dass man nicht selber der Versicherungsnehmer ist und das Kreditkartenunternehmen den Versicherungsvertrag jederzeit ändern oder kündigen kann. Ob dann im Schadensfall noch die Bedingungen gelten, die man einmal recherchiert hat, stehen auf einem anderen Blatt.

An diesem Beispiel lässt sich aber auch sehr schön zeigen, dass solche Versicherungsgeschenke meistens nicht der passende Versicherungsschutz sind, denn den Baustein Reiseabbruch gibt es nur sehr eingeschränkt.

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Auslandsreise KV und Reiserücktrittsversicherung.

Bei Fragen einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

Nachtrag: Genau das o.g. Problem ist jetzt scheinbar eingetreten. Das Kreditkartenunternehmen hat im Laufe der Zeit den Versicherungspartner gewechselt und den Versicherungsschutz abgeändert. Im Leistungsfall hat der Geschädigte sich an die Versicherung gewendet und sich auf die vor Jahren bei Vertragsabschluss der Kreditkarte übersendeten Versicherungsbedingungen berufen. Das Versicherungsunternehmen hat den Schadensfall abgelehnt, da der Umfang des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer war und das Kreditkartenunternehmen hat ebenfalls keine Schuld, da sie in einer der Abrechnungen auf die Änderung hingewiesen hatte, auch wenn der Geschädigte es nicht bemerkt hatte. Ergebnis: Schaden von 7.630,- Euro und keinen Versicherungsschutz.
Kammergericht Berlin mit Urteil vom 31. Januar 2018  (6 U 115/17)

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