Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Sonderaktion zur Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwälte und Steuerberater

Das Maas an permanenter physischer und psychischer Überforderung („Kann ich mein Handicap verbessern“ / „Fahre ich den Porsche heute offen oder geschlossen“) hinterlässt auch in den BU-Statistiken der Rechtsanwälte und Steuerberater seine Spuren.
Die Versorgungswerkabsicherung bietet keinen adäquaten BU-Schutz und häufig können sich die Aspiranten gar nicht mehr privat bzw. nur mit Einschränkungen versichern („da sind Anwälte und Steuerberater dann auch nur Menschen“).

Speziell Rechtsanwälte und Steuerberater dürfte es freuen, dass der HDI für diese Berufsgruppe eine Sonderaktion zur Absicherung der Berufsunfähigkeit mit nur sehr wenigen Gesundheitsfragen anbietet:

Zunächst befristet bis zum 30.06.2016 gibt es die Möglichkeit, Rechtsanwälte gegen Berufsunfähigkeit mit einer „Dienstfähigkeitserklärung“ (nicht zu verwechseln mit Dienstunfähigkeit) zu versichern:

Dabei müssen nur folgende Fragen beantwortet werden:

Frage 1: Waren Sie in den letzten 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als 2 Wochen durchgehend oder sind Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?

Frage 2: Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung (MdE/GdS), Behinderung (GdB), Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?

Wenn beide Fragen mit „nein“ beantwortet werden können, dann ist eine Absicherung der BU-Rente in dieser Sonderaktion möglich.

Hinweis: Wer allg. gesund ist und auch die ausführlichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer ohne Probleme übersteht, kann natürlich aus dem freien Markt aussuchen. Gerne sind wir auch dabei behilflich.

Wer kann Wie und Warum beim HDI in dieser Sonderaktion versichert werden?

– Berufsträger, die zwei juristische Staatsexamen abgeschlossen haben und Mitglied in einem Anwaltverein sind
– max.1.200 € p.M. BU-Rente
– bis 50 Jahre Eintrittsalter
– Gewinnform und Endalter (max. 67 Jahre) können individuell festgelegt werden
– Einschluss Prämiendynamik bis 3% möglich
– Versicherungsnehmer = Versicherte Person
– Bei einer Versicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzschutz darf die Gesamt-Bruttoprämie max. 250 Euro monatlich betragen
– Keine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall
– Keine Nachversicherungsgarantie

Für Steuerberater gibt es eine sehr ähnliche Aktion. Bei Bedarf bitte anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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