Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Am 21.12.2012 geht die Welt unter – oder?

Die Majas haben Recht – am 21.12.2012 geht die Welt unter oder andere einschneidende Dinge werden passieren. Vielleicht haben sie ja das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vorausgesehen, der verfügt hat, das ab dem 21.12.2012 (kein Scherz – das Datum stimmt) Versicherungen den Beitrag zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterscheiden dürfen.

Was bedeutet das für Sie? Entweder bis zu 10% weniger Rente bei Altersvorsorgeverträgen oder bis zu 30% mehr Beitrag bei Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen.

Haben Sie also in nächster Zeit geplant eine der nachstehenden Versicherungen abzuschließen oder zu erhöhen, ist es sicherlich von Vorteil, dies sobald wie möglich zu tun.

Für jeden Vertrag der nach dem 21.12.2012 policiert wird, gilt der neue und somit teurere Beitrag nach den Unisex Tarifen.

Folgende Bereiche sind von der Beitragserhöhung betroffen:

– Rentenversicherung (private Altersvorsorge)

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Zusatzversicherungen wie z.B. Heilpraktiker, Stationär oder Zahn

– Private Krankenversicherung

– Pflegeversicherungen

Planen Sie genügend Zeit für die Antragsphase ein, da hier ggf. Arztrückfragen gehalten werden müssen. Diese können sich über mehrere Wochen, sogar Monate hinziehen. Hiervon sind speziell die Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen betroffen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.

Ruch Finanzberatung GmbH
Wolfgang Ruch
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