Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausratsschaden – Warum gute Versicherungsbedingungen wichtig sind

Dieser Schaden ist zum Glück nicht in meinem Kundenkreis passiert, sondern beruht auf einem Urteil des Landgericht Chemnitz (Urteil vom 24.8.2024 – AZ 5 O 222/22). Es zeigt jedoch eindrücklich, wie wichtig es ist, sich umfassend über den eigenen Versicherungsschutz zu informieren und die Bedingungen genau zu kennen. Oft glauben Versicherungsnehmer, dass sie gegen alle Eventualitäten abgesichert sind, nur um im Schadensfall dann doch überrascht zu werden. Versicherungsbedingungen können komplex sein, und dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine klare und präzise Definition von Schadensarten in den Vertragsunterlagen ist.

Eine Frau ließ beim Kochen einen Topf mit Speiseöl unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen und verließ die Küche. Später bemerkte sie starken Rauch in ihrer Wohnung, auch wenn keine sichtbaren Flammen vorhanden waren. Der Rauch verursachte erhebliche Schäden an den Möbeln und anderen Gegenständen in der Wohnung, darunter schwere Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen, die zu einer aufwendigen Reinigung und teilweise sogar zum Ersatz der Möbel führten. Daraufhin wandte sich die Frau an ihre Hausratversicherung, um den Schaden in Höhe von 70.000 Euro erstattet zu bekommen. Die Versicherung lehnte jedoch die Zahlung ab und erklärte, dass nur Brandschäden, also Schäden durch offenes Feuer, versichert seien – Rauchschäden ohne Feuer hingegen nicht.

Die Frau klagte daraufhin und argumentierte, dass es sich zumindest um einen Sengschaden handele, da der Rauch auf ein stark erhitztes Öl zurückzuführen sei, das potenziell hätte in Brand geraten können. Das Landgericht Chemnitz gab jedoch der Versicherung recht. Das Gericht stellte fest, dass nach den Versicherungsbedingungen nur Brandschäden gedeckt sind, nicht aber Schäden, die durch Rauch ohne offenes Feuer entstehen. Ein Brand, so die Versicherungsbedingungen, bedeutet ein Feuer, das sich selbstständig weiterverbreitet und nicht nur ein erhitztes Objekt. Da es hier keine Flammen gab, seien die Rauchschäden nicht abgedeckt. Schäden durch Rauch oder Qualm ohne ein Brandereignis sind demnach nicht im Versicherungsschutz enthalten, entschied das Gericht. Dieses Urteil macht deutlich, dass die Definition von Brandschäden strikt und eng ausgelegt wird, was für viele Verbraucher überraschend sein kann.

Die Frau hat sich meiner Meinung nach außerdem grob fahrlässig verhalten, indem sie den Topf unbeaufsichtigt ließ. Ohne die Klausel „grobe Fahrlässigkeit“ in ihrem Vertrag hätte sie den Schaden ohnehin nur teilweise ersetzt bekommen, was eine weitere Hürde für die Schadensregulierung bedeutet hätte. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, gute und aktuelle Versicherungsbedingungen zu haben. Gute Bedingungen sind also unerlässlich, um auch in schwierigen Situationen optimal geschützt zu sein.

Leistungsstarke Hausratversicherungsbedingungen decken häufig Seng- und Schmorschäden sowie Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden ab. Sollte in einem guten Versicherungsvertrag doch mal etwas fehlen, kann dies oft durch eine „Best-Leistungs-Garantie“ abgesichert werden, die dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer immer den Schutz erhält, der dem besten am Markt allgemein verfügbaren Produkt entspricht.

Den Versicherungsmarkt zu kennen und im Schadensfall Unterstützung zu bieten, ist meine Aufgabe als Versicherungsmakler. Hier unterscheide ich mich von Vergleichsplattformen und Online-Vermittlern.

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Ihr
Wolfgang Ruch

 

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