Man stelle sich vor: Ein Dieb verschafft sich Zugang zu einer Wohnung und stiehlt Wertsachen. Doch das Kuriose daran: Laut Gesetz hat er keinen Einbruch begangen!
Der Fall: Ein Mann nahm aus dem Schlüsselkasten seiner Freundin einen Schlüssel, der zur Wohnung ihrer ehemaligen Schwiegereltern gehörte. Diese hatten schlicht vergessen, dass der Schlüssel nie zurückgegeben wurde. Mit diesem „vergessenen“ Schlüssel gelangte der Mann in die Wohnung, stahl Bargeld und Wertsachen.
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Am 1. November 2024 trat eine bedeutende Änderung für Physiotherapeuten in Kraft. Ärzte können nun in bestimmten Fällen sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen, die klare Vorgaben zur Behandlungsform enthielten, erlaubt die Blankoverordnung Physiotherapeuten eine weitreichende Entscheidungsfreiheit. Sie können nicht nur das geeignete Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog auswählen, sondern auch die Dauer und den Umfang der Behandlungseinheiten selbst bestimmen. (Bisher gilt das nur für Kassenpatienten und bei Behandlungen der Schulter – dies soll aber ausgedehnt werden)