Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

24. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Rechtsschutz – Der getrübte Ausblick in den Garten

Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:

Mathias und Katrin H. wohnen und leben sehr idyllisch an einem Hang mit einem tollen Ausblick. Alles wäre sehr schön, wenn nicht in letzter Zeit Probleme mit der Nachbarin Gabriele B. aufgetreten wären. Gabriele B. besitzt unterhalb des Ehepaars H. ihr Grundstück und dieses ist über einen nur 1m breiten Fußweg zugänglich. Dieser Fußweg verläuft über das Grundstück des Ehepaars H. Hierzu ist auch schon lange ein Wegerecht auf dem Grundstück der H.s eingeräumt. Wenn Gabriele B. ab und an sperrige Gegenstände zu ihrem Haus transportieren muss, haben ihr das Ehepaar H. immer erlaubt, über den Weg und die angrenzende Gartenwiese mit dem Auto zu fahren.
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21. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Börsenweisheiten auf dem Prüfstand

178-geldhaufen„Sell in May and go away, don’t come back until St. Legers´s Day”. So lautet eine der beliebtesten Börsenweisheiten britischer Börsianer. Sie bedeutet, dass Anleger ihre Aktienbestände im Mai verkaufen und dann erst im September an den Märkten zurückkehrten sollten. Der ursprüngliche Gedanke dahinter war, dass auf Grund der vielen Sportveranstaltungen im englischen Sommer – dazu gehören zum Beispiel Pferderennen am Royal Ascot, Tennis in Wimbledon oder die Segelregatta Cowes Week – die Börsianer einfach keine Zeit zum Investieren hätten. Das letzte Pferderennen der Saison, „St. Leger Stakes“ ist somit ein wichtiges Ereignis für die Börse, denn ab diesem Tag würde wieder vermehrt Aktien gekauft.
Im Zusammenhang mit der Herkunft des Spruches ergeben sich zwei Fragen: Erstens, wer traut sich überhaupt heutzutage noch, drei Monate lang der Börse den Rücken zuzukehren? Zweitens – es ist jetzt September – wo ergeben sich aktuell die besten Einstiegschancen?

Gerne bin ich Ihnen bei Ihrer Anlageplanung behilflich.
Rufen Sie an, oder schreiben Sie eine e-mail, wenn Sie Fragen zu Ihrem Depot haben.

Ihr
Wolfgang Ruch

(entnommen aus dem Text: Eine britische Börsenweisheit, die langsam veraltet – aus Citywire Sept 2014)

19. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Sind Versicherungsmakler wirklich so gut, wie sie denken?

Ich glaube, Versicherungsmakler sind sogar noch viel besser… Versicherungsmakler sind für mich gelebter Verbraucherschutz. Nur, wo Licht ist, gibt es leider auch Schatten…

In einer Kolumne beim Versicherungsboten hat Dr. Peter Schmidt zu diesem Thema geschrieben und leider auch erschreckendes zusammengetragen.
Es kommt hat nicht nur auf den Vermittlerstatus, der Sachkunde etc. an, sondern vor allem auf das Selbstverständnis des Vermittlers / Maklers zu seiner Aufgabe.
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17. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Haftung als ehrenamtlicher Vereinsvorstand

4294-mischlingshund-chilltSoziales Engagement ist etwas Tolles. Nur leider werden dabei meist die haftungsrechtlichen Gesichtspunkte völlig außer acht gelassen. Häufig bekomme ich als Antwort, dass hier ja nichts passieren kann, man sei doch nur ein kleiner Verein, der nur ein bestimmtes kleines Projekt durchführt…

Leider ein großer Trugschluss und schnell kann aus einem kleinen ehrenamtlichen Engagement ein großes privates finanzielles Problem werden.

Vereinsvorstände werden haftungsrechtlich wie Vorstände von Aktiengesellschaften behandelt – selbst wenn sie nur ehrenamtlich tätig sind! Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) absichern und muss dadurch den finanziellen Schaden nicht selber tragen. Aus meiner Sicht ein Muss für jeden Vereinsvorstand, egal ob er einem großen oder kleinen Verein vorsteht.
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14. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Arbeitnehmerhaftung – Wo, wann und wie haften eigentlich Arbeitnehmer?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist bestens bekannt. Für die Kostenübernahme aus dieser Haftung sollte jeder eine Haftpflichtversicherung besitzen.

Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z.B. Kunden) aus? War da nicht irgendwas mit maximal 3 Monatsgehältern?

Ich möchte Ihnen im Folgenden das ein oder andere Interessante rund ums Thema Arbeitnehmerhaftung mit auf den Weg geben.

Grundsätzliches
In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung Schäden verursachen. Dies können Personen- oder Sach- oder auch reine Vermögensschäden sein. Sie können den Arbeitgeber selbst, andere Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte, die mit dem Unternehmen nicht in einer Vertragsbeziehung stehen, treffen.
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12. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Geldanlage – Worauf Sie achten sollten

3170-monetenDas Thema Geldanlage ist wirklich nicht leicht. Wer hat schon die Zeit, sich täglich mit diesem Thema zu beschäftigen und die Trends zu erfassen und sinnvoll zu investieren und vor allem rechtzeitig wieder auszusteigen.

Vorweg: Den perfekten Zeitpunkt für eine Investition oder einen Exit aus einer Geldanlage wird man nie finden.

Es gibt aber 16 sinnvolle Ratschläge zum Thema Geldanlage, die ich allen Kunden gerne ans Herz legen möchte. Wer diese berücksichtigt, ist schon mal auf einem guten Weg. Denn durch eine entsprechende Streuung kann man in verschiedene Bereiche investieren und damit auf mehrere Chancen:

1.) Machen Sie sich über Ihren Anlagehorizont Gedanken:
– Wie viel % des Anlagebetrages benötigen Sie zwingend kurzfristig (1 – 3 Jahre)?
– Wie viel % des Anlagebetrages sollen mittelfristig (3 – 7 Jahre) angelegt werden?
– Wie viel % des Anlagebetrages können langfristig für Sie arbeiten (> 7 Jahre)?

2.) Welche Ziele / Wünsche bezwecken Sie mit Ihrer Geldanlage?
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10. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Pflegerente – Was heißt eigentlich zu teuer?

895-menschen-im-rollstuhlDass Pflege Geld kostet und über die Zeit auch zu einem erheblichen Kostenrisiko werden kann, ist vielen Kunden mittlerweile bekannt.

Für wen kann eine Absicherung eigentlich sinnvoll sein?
Als erstes denkt man wahrscheinlich an das Ehepaar. Aus der gemeinsamen Kasse werden die Ausgaben des täglichen Lebens bestritten. Wenn hier ein Pflegefall eintritt, werden die dafür anfallenden Mehrkosten in der Regel höher sein als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier steht also die Deckung der im Pflegefall anfallenden Mehrkosten im Vordergrund.

Die zweite Zielgruppe sind die Angehörigen. Sicherlich ist Ihnen die Frage: „Wie viele 1601er haben Sie?“ schon mal begegnet. Kern der Frage ist die Aussage, dass Familienangehörige einander zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 1601 BGB). Das heißt, wenn das Einkommen und Vermögen des zu Pflegenden nicht ausreicht, wird er zwar zunächst aus den Sozialkassen unterstützt. Allerdings werden diese versuchen die Kosten von der Allgemeinheit abzuwenden und nach Möglichkeit Regress bei den Angehörigen nehmen. Nun soll hier nicht verschwiegen werden, dass den Angehörigen hier durchaus auskömmliche Freibeträge zugestanden werden, bevor hier Forderungen gegen sie geltend gemacht werden können. Allerdings werden die meisten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch entsprechende Planungen haben, so dass auch jenseits der Freibeträge diese ungeplanten Ausgaben eine deutliche Belastung sein werden.
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7. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Alkoholkonsum kann Versicherungsschutz kosten!

Buch-Cover-Richtiges-Verhalten-im-Schadensfall-2-2011-212x300Ein Kfz-Versicherer darf seine Vollkaskoleistungen bereits dann um die Hälfte kürzen, wenn nach dem Genuss auch nur geringer Alkoholmengen ein Unfall verursacht wurde. In einem konkreten Fall war der Fahrzeugführer in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und prallte gegen eine Laterne. Der Schaden belief sich auf ca. 22.000 Euro. Aufgrund der Blutprobe wurde für den Unfall-Zeitpunkt eine Blutalkohol-Konzentration von 0,4 Promille ermittelt. Dies reichte dem Versicherer aus, um den Fahrzeugführer ein grob fahrlässiges Verhalten zu unterstellen und nur 50% des Fahrzeugschadens zu bezahlen.

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5. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Online-Casinos – Vorsicht vor Betrügern

Die Welt der Online-Casinos ist bunt, schillernd, schrill. Da werden Megagewinne versprochen und mit verlockenden Boni geworben, was das Zeug hält. Da lässt man als Spieler schon mal die gelassene Zurückhaltung schleifen und sich zu Impulshandlungen verleiten, die unter Umständen teuer werden können. Dieser Artikel erklärt, wie man die schlimmsten Bauchlandungen in Online-Casinos vermeiden kann.
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3. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Kfz-Versicherungsschutz im Ausland oder „Die grüne Karte“

4710-regenbogenbildMit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub starten und ferne Länder erkunden? Bereits in den 1960er Jahren war diese Form eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und der modernen Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jahren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Familie Yilmaz denkt ähnlich. Jedes Jahr im Sommer besucht sie für drei Wochen die Verwandtschaft in Balikesir in der Türkei. Aufgrund des Abenteuerfaktors wurde beschlossen, dass die Reise in diesem Jahr mit dem Auto erfolgen solle. Die Route ist schnell ermittelt: Von Deutschland geht es südlich, über den Balkan, bis nach geplanten 4 Tagen das Ziel erreicht werden soll. Während sich Frau Yilmaz eher Gedanken über Gepäck, Proviant und Geschenke für die Verwandten macht, überlegt Herr Yilmaz, was versicherungstechnisch zu beachten ist. Im Internet findet er eine Checkliste. Dort stößt er das erste Mal auf die „Grüne Karte“.
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