Dass Pflege Geld kostet und über die Zeit auch zu einem erheblichen Kostenrisiko werden kann, ist vielen Kunden mittlerweile bekannt.
Für wen kann eine Absicherung eigentlich sinnvoll sein?
Als erstes denkt man wahrscheinlich an das Ehepaar. Aus der gemeinsamen Kasse werden die Ausgaben des täglichen Lebens bestritten. Wenn hier ein Pflegefall eintritt, werden die dafür anfallenden Mehrkosten in der Regel höher sein als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier steht also die Deckung der im Pflegefall anfallenden Mehrkosten im Vordergrund.
Die zweite Zielgruppe sind die Angehörigen. Sicherlich ist Ihnen die Frage: „Wie viele 1601er haben Sie?“ schon mal begegnet. Kern der Frage ist die Aussage, dass Familienangehörige einander zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 1601 BGB). Das heißt, wenn das Einkommen und Vermögen des zu Pflegenden nicht ausreicht, wird er zwar zunächst aus den Sozialkassen unterstützt. Allerdings werden diese versuchen die Kosten von der Allgemeinheit abzuwenden und nach Möglichkeit Regress bei den Angehörigen nehmen. Nun soll hier nicht verschwiegen werden, dass den Angehörigen hier durchaus auskömmliche Freibeträge zugestanden werden, bevor hier Forderungen gegen sie geltend gemacht werden können. Allerdings werden die meisten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch entsprechende Planungen haben, so dass auch jenseits der Freibeträge diese ungeplanten Ausgaben eine deutliche Belastung sein werden.
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