Wer während des Arbeitslebens in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, wird mit Eintritt in den Ruhestand automatisch der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet. (§ 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V) Dabei handelt es sich nicht um eine eigene … Weiterlesen
14. April 2024
von Wolfgang Ruch
Keine Kommentare